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Private Basisrente/ Rürup-Rente

Basis/ Rürup-Rente

Besonders attraktiv für Selbständige oder Angestellte & Beamte mit höherem Einkommen.

Wir, als unabhängiger Versicherungsmakler und Baufinanzierungsberater in und um Aachen, Berlin, Bonn, Bornheim, Cottbus, Düsseldorf, Lüneburg, Hamburg, Zülpich und Mechernich seit dem Jahr 2001 helfen Ihnen bei Fragen zur Privaten Basisrente/ Rürup-Rente gerne weiter. Hier ein paar wesentliche Punkte:

  • In der Ansparphase steuerlich gefördert – In der Auszahlung zu versteuern
  • Existenzabsicherung der Rente
  • Meist insolvenzsicher
  • Geldanlage in der Ansparphase sehr flexibel
  • Wird nur als Rente ausgezahlt
  • Kann mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert werden
  • Für Selbständige ohne gesetzliche Rentenansprüche existenziell wichtig
  • Auch für Angestellte und Beamte mit höherem Einkommen sehr interessant

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen gerne weiter

Auch dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit der Zuzahlung in die bestehende Basisrente/ Rüruprente.

Warum macht dies Sinn?

Die Basisrente ist besonders für Selbständige die existenzielle Absicherung. Die Sparrate wird meist recht gering gewählt. Durch die Zuzahlung besteht in wirtschaftlich starken Jahren die Möglichkeit die Zahlung individuell für dieses Jahr zu erhöhen. Durch die Zuzahlung kann die Gesamtsteuerlast für das Jahr gesenkt werden. Der Staat beteiligt sich über den Steuervorteil am Sparvorgang. So kann es sein, dass der Staat ca. 40% des Beitrags durch die Steuerersparnis übernimmt.

Hier finden Sie einen PDF Rechner zur Berechnung der Steuerförderung in der Basisrente/ Rüruprente 

Folgende Beträge reduzieren den Förderhöchstbetrag in der Basisrente/ Rüruprente:

• Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
• Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken.
• Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse.
• Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, AG-Vorständen sowie Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch zur Altersversorgung erwerben (z.B. Beamte): Abzug eines fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie werden die Renten in der Basisrente/ Rüruprente besteuert?

83% in 2023 steigt jährlich um 1% bis zu 100% ab 2024

Im ersten Jahr des Rentenbezugs wird der steuerfreie Anteil der Rente als Freibetrag für die Zukunft festgeschrieben – nach § 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG. Bei zukünftigen Rentenerhöhungen erhöht sich also nur der steuerpflichtige Teil der Rente, der steuerfreie Freibetrag bleibt gleich.

Wer wird in der Basisrente/ Rüruprente gefördert?

Anspruch auf Förderung haben grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Für diesen Personenkreis lohnt es sich, die Förderrichtlinien genauer zu betrachten:
• Selbstständige
• Freiberuflich Tätige
• Arbeitnehmer

Was wird in der Basisrente/ Rüruprente gefördert?

Die wichtigsten Förderungskriterien und Produktanforderungen:
• Auszahlung als lebenslange monatliche Rente.
• Die Rentenzahlung darf grundsätzlich nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs beginnen.
• Ansprüche sind nicht vererbbar, veräußerbar, übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar.
• In der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt. In der Rentenphase gilt dies bis zur Freigrenze bei Insolvenz und Pfändung.
• Die Rentenleistungen müssen versteuert werden.

Beispielhaft hinterlegte Zuzahlungsformulare zur Basisrente/ Rüruprente von einigen Versicherern:

Versichererliste für Fondswechsel (Switch und Shift) in der Fondspolice mit Auswahl nach Tarifgeneration

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