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Auch dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit der Zuzahlung in die bestehende Basisrente/ Rüruprente.
Die Basisrente ist besonders für Selbständige die existenzielle Absicherung. Die Sparrate wird meist recht gering gewählt. Durch die Zuzahlung besteht in wirtschaftlich starken Jahren die Möglichkeit die Zahlung individuell für dieses Jahr zu erhöhen. Durch die Zuzahlung kann die Gesamtsteuerlast für das Jahr gesenkt werden. Der Staat beteiligt sich über den Steuervorteil am Sparvorgang. So kann es sein, dass der Staat ca. 40% des Beitrags durch die Steuerersparnis übernimmt.
Hier finden Sie einen PDF Rechner zur Berechnung der Steuerförderung in der Basisrente/ Rüruprente
• Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
• Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken.
• Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse.
• Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern, AG-Vorständen sowie Personen, die ohne eigene Beitragsleistung einen Anspruch zur Altersversorgung erwerben (z.B. Beamte): Abzug eines fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
83% in 2023 steigt jährlich um 1% bis zu 100% ab 2024
Im ersten Jahr des Rentenbezugs wird der steuerfreie Anteil der Rente als Freibetrag für die Zukunft festgeschrieben – nach § 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG. Bei zukünftigen Rentenerhöhungen erhöht sich also nur der steuerpflichtige Teil der Rente, der steuerfreie Freibetrag bleibt gleich.
Anspruch auf Förderung haben grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Für diesen Personenkreis lohnt es sich, die Förderrichtlinien genauer zu betrachten:
• Selbstständige
• Freiberuflich Tätige
• Arbeitnehmer
Die wichtigsten Förderungskriterien und Produktanforderungen:
• Auszahlung als lebenslange monatliche Rente.
• Die Rentenzahlung darf grundsätzlich nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs beginnen.
• Ansprüche sind nicht vererbbar, veräußerbar, übertragbar, beleihbar oder kapitalisierbar.
• In der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz geschützt. In der Rentenphase gilt dies bis zur Freigrenze bei Insolvenz und Pfändung.
• Die Rentenleistungen müssen versteuert werden.