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In diesem Artikel möchten wir uns der zu erwartenden Beitragssteigerung in beiden Krankenversicherungssystemen widmen. Der Artikel baut sich wie folgt auf:
Dieser Artikel soll Ihnen helfen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Unser erster Tipp: Bleiben Sie ruhig. In der Emotion werden selten die richtigen Entscheidungen getroffen.
In den letzten Tagen gab es vermehrt Presseartikel, die sich mit der zu erwartenden Beitragssteigerung der PKV beschäftigen (Handelsblatt, Tagesschau, Focus, …). Auch der PKV-Verband hat sich eindeutig zur Beitragssteigerung geäußert und diese ausführlich begründet. Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung werden im Schnitt um ca. 12 % steigen. Es wird Tarife geben, die keine oder nur eine geringe Steigerung haben, es wird aber auch deutlich höhere Steigerungen geben.
Doch wie sieht es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus? Auch hier werden Beitragssteigerungen für Versicherte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von über 10 % erwartet (Deutsche Rentenversicherung, Frankfurter Rundschau, ZDF).
Wir werden somit in beiden Systemen deutliche Beitragssteigerungen erhalten. Es ist nicht ein System in Schieflage, beide Systeme der Krankenversicherung sind betroffen.
Hierfür gibt es viele Gründe.
In den letzten Jahren kam es regelmäßig zu hohen Lohnabschlüssen. Diese lagen teilweise bei 7 %. Auch der Medizinbereich ist hiervon betroffen. Es ist somit logisch, dass die Preise der Krankenversicherung steigen, wenn die Kosten der Versorgung steigen. Dies konnte im Voraus nicht kalkuliert werden. Es handelt sich somit um einen Nachholeffekt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre. Wir gehen davon aus, dass dieser auch in den nächsten Jahren weiter stattfindet.
Grundsätzlich kalkulieren Private Krankenversicherungen nur mit schon bekannten Daten. Wenn neue Erkrankungen oder neue medizinische Möglichkeiten vorkommen, müssen diese nachträglich und damit beitragserhöhend kalkuliert werden.
Grundsätzlich kalkulieren Private Krankenversicherungen nur mit schon bekannten Daten. Wenn die Lebenserwartung steigt, muss dies nachträglich in die Kalkulation beitragserhöhend einfließen.
In der Gesetzlichen Krankversicherung werden keine Rücklagen für das Alter gebildet. Dies führt in der Folge dazu, dass die Anpassungen im Umlagesystem in Zukunft voraussichtlich höher sind. In der Statistik sind die teuren Krankheitsjahre die letzten Lebensjahre. Da die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ohne Rücklagen arbeitet und alles Geld sofort ausgibt, wirkt sich ein höherer Anteil von älteren Versicherten sehr schlecht auf die zukünftigen Krankenversicherungsbeiträge der GKV aus (das ist in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ganz anders! Hier ist das System durch Rücklagen ausfinanziert).
Heute versuchen wir schon verzweifelt, das System der GKV am Laufen zu halten. Es werden hohe Milliardenbeträge durch Steuermittel von PKV und GKV Versicherten zugeschossen. Gleichzeitig werden Leistungen gekürzt und die Arten der Beitragserhebung verbreitert.
Diese Finanzierung der Gesetzliche Krankenversicherung der heutigen Form wird auf Dauer nicht funktionieren. In den nächsten 30 Jahren wird die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit dem heutigen Leistungsniveau und mit den heutigen Beiträgen nicht mehr finanzierbar sein.
Die Alterspyramide / Demographie spielt in der Privaten Versicherung (PKV) aufgrund des Anwartschaftsdeckungsverfahrens und der darin gebildeten Rücklagen keine Rolle. Eine Beitragssteigerung heute wirkt sich aufgrund der dadurch höher gebildeten Altersrückstellungen somit positiv für die Zukunft aus.
Beitragssteigerungen fühlen sich immer schlecht an. Besonders, wenn diese deutlich ausfallen, kommt man schnell ins Grübeln. Die Verlockung, alles auf den Prüfstand zu stellen, ist dann groß. Oftmals vergisst man dann die Jahre ohne Beitragsanpassung. Auch fehlt einem oft der Vergleich zu anderen Versicherern oder auch zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gerade in der GKV wird einem das Gefühl vermittelt, dass hier kaum Beitragssteigerungen stattfinden. Dies ist jedoch nur ein Gefühl, da diese oft versteckt über die Gehaltsabrechnung im Rahmen der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) stattfindet und nicht zwingend über eine Anpassung des prozentualen Beitragssatzes. Aus dem Grund haben wir einige Zahlen aufbereitet und diese transparent gemacht.
In der aufbereiteten Grafik haben wir den Beitragsverlauf einer realen Privaten Krankenversicherung (PKV) eines unserer Kunden neben den Beitragsverlauf der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestellt.
Was fällt hierbei auf?
Der Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) nähert sich dem Beitrag der gesetzlichen Versicherung an. In die Betrachtung fließt ein, dass es Beitragsrückerstattungen gab (blauer Balken). Diese waren nur in der PKV in dieser Höhe möglich und werden beim Vergleich oft vergessen. Auch ist der Schutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in den meisten Bereichen deutlich umfangreicher als in der Gesetzlichen Versicherung (GKV). Das Thema Zahnersatz, freie Krankenhauswahl oder Einbettzimmer mit Wahlarztbehandlung gibt es in der GKV nicht. Auch ist das Leistungsniveau der Privaten Krankenversicherung (PKV) vertraglich vereinbart gleichbleibend. In der Gesetzlichen Versicherung (GKV) schreibt das SGB V die Leistungen vor. Diese werden somit stetig nach Kassenlage geändert. Unter anderem sieht man dies durch die Reformgesetze und Kürzungen der vergangenen Jahre.
Antwort: Teilweise schon! Aber was wird gewonnen? Es wird nur beim Sparen und den Rücklagen gespart. Das führt zu deutlich höheren Beitragssteigerungen in der Zukunft. Unterm Strich schaden Sie sich mit dem günstigeren Tarif nur selbst.
Zudem teilen sich Angestellte den aktuellen Beitrag der PKV mit dem Arbeitgeber. Dieser trägt somit die Hälfte der Beitragssteigerung. Die Beitragsrückerstattung erhalten Sie als Arbeitnehmer jedoch meist zu 100 %, ohne sie mit dem Arbeitgeber zu teilen. Durch diese beiden Faktoren relativiert sich der Eigenanteil der Beitragserhöhung.
Ein Tarifwechsel spart bei Angestellten meist nur dem Arbeitgeber Geld. Wir warnen vor einem überstürzten Wechsel nach § 204 VVG. Besonders warnen wir vor Anbietern, die dies zum Geschäftsmodell gemacht haben. Die reale Ersparnis des Arbeitnehmers ist aufgrund der geringeren Altersrückstellungen nur kurzfristig. Auch spart der Arbeitnehmer nur seinen Anteil - die Beitragsrückerstattung ein. Dieser Betrag ist sehr gering (vergleiche Rechnung anbei). Die Gebühren für den Tarifwechsel sind auf die Gesamtersparnis durch den Tarifwechsel, auch des Arbeitgeberanteils, zu bezahlen. Wir kennen mathematisch wenige Fälle, bei denen das Sinn gemacht hat.
Musterrechnung ohne Steuer, stark vereinfacht:
Bei einer Beitragserhöhung von 150 Euro im Monat haben Sie nur zwischen 75 Euro und 37,5 Euro selbst zu finanzieren. Den Rest übernimmt Ihr Arbeitgeber und ggf. die Beitragsrückerstattung. Die Steigerung ist somit überschaubarer als sie zuerst scheint.
Den Wechsel der Privaten Krankenversicherung zu einem anderen PKV-Versicherer stehen wir sehr kritisch gegenüber. Der einzige Grund für einen Wechsel könnte aus unserer Sicht die Leistungsqualität des aktuellen Tarifes sein. Wenn Ihr aktueller Tarif existenzielle Leistungslücken hat, macht ein Wechsel ggf. Sinn. Dann macht es aber meist mehr Sinn, beim aktuellen Anbieter in einen Tarif mit höheren Leistungen zu wechseln, um die gesamten schon gebildeten Altersrückstellungen zu behalten.
Mit einem Wechsel verlieren Sie einen großen Teil Ihrer Altersrückstellungen und zusätzlich erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung. Sie kaufen sich damit höhere Risiken ein und werden voraussichtlich dauerhaft dadurch keine niedrigeren, sondern höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.