Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitswesen Ärzte der Human- und Veterinärmedizin, Zahnmediziner, Apotheker der Allianz mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen über 2 Jahre
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitswesen Ärzte der Human- und Veterinärmedizin, Zahnmediziner, Apotheker der Allianz mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen über 2 Jahre
Human- und Veterinärmediziner, Apotheker: alle Berufsgruppe: bis 1.750 EUR mtl. gar. Rente
Studenten mit der Fachrichtung Human- und Veterinärmedizin (inkl. Zahnmedizin) und Pharmazie bis 1.000 EUR mtl. garantierte Rente
Tarifliche Besonderheiten bzw. Nutzung Eigen-Dienstobliegenheitserklärung bei der Allianz Berufsunfähigkeitsaktion für Ärzte der Human- und Veterinärmedizin, Zahnmediziner und Apotheker
Das vereinfachte Aufnahmeverfahren für die Berufsunfähigkeitsversicherung kann je versicherter Person einmalig bis zur jeweiligen Höchstrente genutzt werden.
Bei der Beantragung unter Nebenabreden die entsprechende Vertragsnummer „Privat AL-9472910703“ und "Mitgliedschaft im VdH" angeben, damit der Antrag in die richtige Verwaltungsstelle geleitet wird. Sie erhalten in diesem Fall das vereinfachten Aufnahmeverfahren mit Dienstobliegenheitserklärung.
Gibt es tarifliche Einschränkungen für das vereinfachte Aufnahmeverfahren?
Es gibt lediglich folgende Einschränkungen:
Definierte Höchstgrenzen in Bezug auf die Leistung (je nach Zielgruppe/Berufsgruppe)
Ausschluss der anlassunabhängigen Erhöhungsoption bei der Einkommensvorsorge (gem. Eigen-DO)
Kann Beitragsdynamik und garantierte Rentensteigerung bei einem vereinfachtem Aufnahmeverfahren eingeschlossen werden?
Ja, Beitragsdynamik und garantierte Rentensteigerungen sind möglich.
Können die Nachversicherungsoptionen voll genutzt werden, wenn mit dem vereinfachten Aufnahmeverfahren policiert wurde?
Für die Arbeitskraftsicherung gilt, dass bei Anwendung der Eigen-Dienstobliegenheitserklärung die anlassunabhängige Erhöhungsoption ausgeschlossen wird. Die anlassabhängigen Erhöhungsoptionen sind aber möglich.
Kann die Eigen-Dienstobligenheitserklärung auch bei eingeschlossenem Pflegezusatzbaustein genutzt werden?