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Ab 2024 dürfen nach aktuellem Stand fast nur noch Heizungen eingebaut werden, die 65% oder mehr ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien beziehen. Dies scheint dazu zu führen, dass ab 2024 fast nur noch elektrisch betriebene Heizungen verbaut werden dürfen, wie z.B. die Wärmepumpe.
Wir möchten an dieser Stelle nicht über Sinn oder Unsinn dieses Gesetzes diskutieren. Wir beschäftigen uns mit der Versicherungsfrage:
Diese Frage ist nicht neu, spielte aber in der Vergangenheit eine untergeordnete Rolle. Auf der einen Seite war der Anteil der verbauten Wärmepumpen noch relativ gering und auf der anderen Seite gab es im Markt genug Angebote für Wärmepumpen. Somit war die Diebstahlgefahr in der Vergangenheit relativ gering. Aktuell scheint sich dies jedoch zu ändern. Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist stark gestiegen und die Lieferzeiten sind sehr lang. Somit scheinen Wärmepumpen ein interessantes Diebstalobjekt zu werden. Schnell entsteht hierbei ein Schaden von 15.000 Euro.
Da die Wärmepumpe nicht fest mit dem Haus verbaut ist und meist im Freien steht, ist der Versicherungsfall bei Diebstahl meist nicht ausreichend versichert. Aus dem Grund haben wir bei einigen normalerweise leistungsstarken Versicherern angefragt, wie sie diesen Leistungsfall sehen. Diese Anfrage spiegelt jedoch nur den damals aktuellen Stand wieder. Aktuell kann sich einiges geändert haben. Aus dem Grund macht eine Anfrage zum aktuellen Sachstand über uns Sinn.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen weiter. Klicken Sie einfach hier.
Die Antworten stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung. Die Antworten beziehen sich jeweils auf die aktuellen Bedingungswerke. Alte Bedingungswerke haben eventuell einen deutlich geringeren Versicherungsschutz.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte helfen Sie uns bei dieser Frage zur Wohngebäudeversicherung weiter.
Aktuell und in Zukunft werden immer mehr Wärmepumpen auf dem Versicherungsgrundstück, aber nicht im Haus verbaut. Leider werden diese manchmal vom Grundstück gestohlen.
Axa:
"in der Grunddeckung ist dies nicht enthalten. Über den Baustein erneuerbare Energien ist dies versicherbar."
Domcura:
Antwort Teil eins:
"dazu haben wir erst vor 2 Tagen folgendes bei Facebook gepostet:
Mit unseren aktuellen Wohngebäudeversicherungen (Tarif Top-Schutz) brauchen Sie sich keine Sorgen machen - unsere Konzepte bieten im Falle eines solchen Schadens finanzielle Unterstützung. "
Antwort Teil zwei:
"ich muss meine Aussage von vorletzter Woche zum Thema „Diebstahl von Wärmepumpen“ etwas erweitern:
Ja, feste Verbindung mit dem Grundstück reicht (z. B. Montage auf einen mit dem Erdreich verbundenen Betonsockel)
Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenze ist beim Update des EFH-Konzeptes in 2024 (Voraussichtlich 04/2024) bereits vorgemerkt."
Antwort Teil drei:
"ich möchte über eine wichtige Klarstellung bezüglich unserer Wohngebäudekonzepte informieren.
Nach Abstimmung mit unseren Risikoträgern haben wir die Bestätigung erhalten, dass der Diebstahl von Wärmepumpen außerhalb versicherter Gebäude über den Baustein unbenannte Gefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien mitversichert ist.
Alle unsere Produktpartner haben die Zustimmung gegeben, dass neben dem bestehenden Punkt "Diebstahl von außen angebrachter Sachen bis 5.000 EUR“ im Top Schutz (MFH 1.000 EUR/5.000 EUR) auch über den Baustein unbenannte Gefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien der einfache Diebstahl von Wärmepumpen als mitversichert gilt.
Diese Klarstellung stärkt unseren Versicherungsschutz und ermöglicht es uns, unseren Kunden einen umfassenderen Schutz bei Diebstahl von Wärmepumpen zu bieten.
Wir freuen uns, dass wir damit auf die steigenden Sicherheitsanforderungen reagieren können.
Ein entsprechender Newsletter wird in Kürze an alle Vermittler versandt.
Fazit: Bei vorhandener Wärmepumpe unbedingt den Baustein „unbenannte Gefahren für Anlagen der erneuerbaren Energien“ einschließen, damit diese im Falle des Diebstahls entsprechend versichert sind!
Was unsere „Bausteine der unbenannten Gefahren“ darüber hinaus leisten zeigt das beigefügte Handout!"
Antwort Teil eins:
"vielen Dank für Ihre Nachfrage. Die Wärmepumpen sind im Rahmen der versicherten Gefahren in unseren Wohngebäudetarifen mitversichert.
Der einfache Diebstahl von außen angebrachtem Gebäudezubehör* und Grundstücksbestandteilen* ist bis 1.000 Euro mitversichert (domo und casa).
Als Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes fest verbundenen Sachen z. B. Trockenmauern, festmontierte Spielplatzeinrichtungen oder Hof- und Gehwegbefestigungen.
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich am Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind und der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen. Als Gebäudezubehör gelten ferner Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Derzeit liegt die Anfrage ob eine Wärmepumpe zu dem Gebäudezubehör oder Grundstücksbestandteilen gehört noch zur Klärung in unserer Fachabteilung.
Ansonsten wäre die Wärmepumpe zusammen mit einer PV-Anlage über unseren Tarif allsafe solar versicherbar.
Für eine Angebotserstellung benötigen wir Angaben zum Baujahr, Nennleistung in kWp, Seriennr., Hersteller, Anzahl der Komponenten (Stromspeicher, Wallboxen, Solarthermie, Wärmepumpe)."
Antwort Teil zwei:
"mittlerweile hat sich unsere Fachabteilung noch einmal mit dem Thema befasst.
Wärmepumpen sind nicht gegen einfachen Diebstahl versichert, da diese bedingungsgemäß als Gebäudebestandteile gewertet werden.
Einfacher Diebstahl ist nur von außen angebrachtem Gebäudezubehör und Grundstücksbestandteilen versichert.
Über die Besserstellungsklausel besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz, da Schäden an Armaturen, sonstigen Sanitäreinrichtungen oder Teilen von Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen (also auch Wärmepumpen) ausgeschlossen sind.
Viele Grüße aus Hannover"
Antwort Teil 3:
| Liebe Geschäftspartnerinnen & Geschäftspartner,
sowie für Sachschäden durch
|
Interrisk:
"vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem damit verbundenem Interesse an unseren Produkten.
Laut § 3 Punkt 5 ( Bed. zur WGV Tarif "XXL" ( B382 )) gilt:
Diebstahl außen angebrachter Sachen
Versichert ist das abhnadenkommen von außen an einem versicherten Gebäude
fest angebrachten versicherten Sachen ( Z.B. Briefkästen, Außenlmapen, Vordächer, ...etc. ) durch Diebstahl
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt."
VHV:
Antwort Teil 1:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Wärmepumpen sind in der Wohngebäudeversicherung bei uns nur im Rahmen der versicherten Gefahren (F,LW, ST/H, EL) mitversichert. Für Diebstahl besteht in unseren Konzepten kein Versicherungsschutz."
Antwort Teil 2 aus AssCompact:
"Die VHV passt die Leistungen ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen an. Ab sofort sind in einigen Tarifen Wärmepumpen, Stecker-Solaranlagen für Balkone sowie Ladestationen abgesichert. Der neue Leistungsumfang gilt für Neuverträge und Bestandskunden.
Die VHV Allgemeine Versicherung baut die Leistungen ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung aus. In einigen Tarifen sind ab sofort Wärmepumpen, Stecker-Solaranlagen für Balkone sowie stationäre und mobile Ladestationen versichert. Der neue Leistungsumfang gilt für Neuverträge ebenso wie für Bestandskunden. „Unsere Kundinnen und Kunden möchten einen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Nachfrage zu Versicherungsschutz im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien hat daher stark zugenommen. Wir haben die Vermittler- und Kundenwünsche aufgenommen und entsprechende Lösungen entwickelt“, erklärt Angelo O. Rohlfs, Vorstand für Vertrieb und Marketing der VHV Allgemeine Versicherung.
Konkret ist im Tarif Wohngebäude EXKLUSIV seit Anfang Juli der Diebstahl von Wärmepumpen bis 35.000 Euro und von stationären Ladestationen für Elektrofahrzeuge bis 2.500 Euro versichert.
Im Tarif Hausrat KLASSIK sind Stecker-Solaranlagen für Balkone gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf dem Versicherungsgrundstück bis zur Versicherungssumme versichert und auch gegen einfachen Diebstahl bis 5% der Versicherungssumme abgedeckt.
Der Tarif Hausrat EXKLUSIV bietet künftig auch für Mieter oder Wohnungseigentümer Versicherungsschutz von Wallboxen (Wandladestation für E-Fahrzeuge) gegen die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Diebstahl. Auch mobile Ladestationen, die als Kfz-Zubehör gelten, sind ab sofort im Tarif Hausrat EXKLUSIV abgesichert.
Vor dem aktuellen Produkt-Update waren Wärmepumpen bereits im Tarif Wohngebäude KLASSIK-GARANT gegen die Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert. Sofern der Baustein ELEMENTAR I (z. B. Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Erdbeben) oder II (Hochwasser) miteingeschlossen ist, gilt auch hier die Wärmepumpe als mitversichert. (tk)"
Doch wie geht man mit dieser Lücke um?
- Infomieren Sie Ihren Versicherer schriftlich über Ihre Wärmepumpe mit dem Ort an dem sie aufgebaut wurde
- Bitten Sie schriftlich um den Versicherungseinschluss der Wärmepumpe in Ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag auch bei Diebstahl
- Lehnt der Versicherer den Schutz ab, denken Sie über den Wechsel des Versicherers nach