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Leider ist dieses Thema emotional sehr stark besetzt und selten wird mit Zahlen gearbeitet. Aus dem Grund widmen wir uns heute nur diesem Thema.
Bei der Aufarbeitung dieses Bereichs behandeln wir nur den Beitrag zur Krankenversicherung, nicht den Beitrag zur Pflegeversicherung. Beitragssteigerungen werden nicht berücksichtigt. Es handelt sich um einen aktuellen Kundenfall. Der Kunde ist angestellt und versichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Da es sich um einen realen Kundenfall handelt, wird mit dem realen Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gearbeitet.
Wir starten mit der Beitragsentwicklung über die verschiedenen Lebensstadien:
Aktuell (im Erwerbsleben) sieht der PKV-Beitrag wie folgt aus:
Barmenia Expert+: 773,76 Euro
Krankentagegeld T42+: 78,09 Euro
Summe: 851,85 Euro
Mit dem Alter 60 fällt der Gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % bei Ihrer Privaten Krankenversicherung weg. Somit beträgt Ihr Beitrag dann:
Barmenia Expert+: 773,76 Euro / 110*100= 703,42 Euro
Krankentagegeld T42+: 78,09 Euro
Summe: 781,50 Euro
Mit dem Renteneintritt fällt das Krankentagegeld weg. Der Beitrag beträgt dann:
Barmenia Expert+: 703,42 Euro
Krankentagegeld T42+: 0,00 Euro
Summe: 703,42 Euro
Dieser Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) muss unabhängig von Zuschüssen oder Verrechnungen bezahlt werden.
Wenn wir nun die Finanzierung der GKV und PKV im Alter betrachten, funktioniert diese auf drei Ebenen.
Die gesetzliche Maximalrente für Angestellte in der GRV beträgt im Jahr 2023, nach einer Einzahlung über 45 Jahre, 3.141,82 Euro im Monat.
Dieser Betrag wird als Grundlage für die Bezuschussung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) herangezogen.
Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner beträgt 2023 einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 %. Hiervon trägt der Versicherte und die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) jeweils die Hälfte. Auch an dem von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zur Hälfte.
Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten Sie im Jahr 2023 maximal einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 8,1 % auf die Gesetzliche Rente.
Was bedeutet das in Zahlen, wenn wir von der Maximalrente ausgehen?
3.141,82 Euro Rente im Monat * 0,081 * 2 (Anteil Rentner und GRV) = 502,69 Euro
Diesen Zuschuss mit Eigenbeitrag erhalten beide Systeme, die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). In unserem Fall bleibt jedoch noch eine Differenz des GKV-Beitrags zum PKV-Beitrag in Höhe von:
703,42 Euro (Private Krankenversicherung) - 502,69 Euro (Gesetzliche Krankenversicherung) = 200,73 Euro Differenzbetrag
Ist die PKV somit um 200,73 Euro teurer als die GKV und wenn ja, ist das schlimm?
Grundsätzlich müssen wir festhalten, dass die hier genannte Private Krankenversicherung (PKV) einen Hochleistungstarif beinhaltet. Die Leistungen sind nicht vergleichbar mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Würden wir eine PKV mit einem vergleichbaren Schutz zur GKV wählen, gäbe es diese Differenz nicht. Die Private Krankenversicherung (PKV) wäre eher günstiger als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es ist somit zu kurz gedacht, wenn wir nur Beiträge vergleichen.
Die Differenz stellt sich zudem nach Betrachtung von Ebene zwei und drei kleiner dar, als es in Ebene eins erscheint. Warum ist das so?
Betriebliche Altersvorsorgen werden zu 100% in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbeitragt. Was bedeutet das?
Nehmen wir an, Sie oder Ihr Arbeitgeber (nicht unüblich) haben eine Betriebliche Altersvorsorge im Alter von 22 Jahren in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (alte Bundesländer) 2023 abgeschlossen. Das würde einen Beitrag zur BAV in Höhe von 292 Euro im Monat bedeuten. Bei einer Rendite auf die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) von 3 % auf die Einzahlung bei einer Spardauer von 45 Jahre hätten Sie im Alter von 67 ein Kapital in Höhe von 330.170 Euro angespart. Würde der Rentenfaktor pro 10.000 Euro bei 30 Euro monatlich liegen, hätte dies eine Rente in Höhe von 990,51 Euro monatlich zur Folge. Diese Rente würde nicht komplett ausgezahlt. Es würden Steuern und Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeführt.
Wie hoch ist der Beitrag 2023 zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Betriebliche Altersvorsorgen?
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 %. Hinzu kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, in unserem Fall der Durchschnittszusatzbeitrag in Höhe von 1,6 %.
Dieser wird von der Leistung der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) abgezogen. Das bedeutet in Zahlen:
990,51 Euro * 0,162 = 160,46 Euro monatlich
Die Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) betragen somit nach dieser Betrachtung:
502,69 Euro (Übertrag Ebene 1) + 160,46 Euro (Kosten Ebene 2) = 663,15 Euro monatlich
Der Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) im genannten Hochleistungstarif bleibt gleich und beträgt:
703,42 Euro (Übertrag Ebene 1)
Wir erhalten somit nur noch eine Beitragsdifferenz zwischen Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) in Höhe von:
703,42 Euro (PKV) – 663,15 Euro (GKV) = 40,27 Euro
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist somit aktuell noch 40,27 Euro teurer.
Leider sind wir mit dieser Rechnung noch nicht am Ende angekommen. Im Rahmen des Erwerbslebens werden einige selbständig, sind zeitweise im Ausland oder versichern sich anders. Diesen Personen könnte der Weg in die Krankenversicherung der Rentner versperrt sein. Es gilt folgende Regel:
Für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der 2. Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein - egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, werden alle Einkommensarten, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, für den Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herangezogen. Es werden somit unter anderem Zinseinkünfte, Kapitaleinkünfte, Mieten, Erträge aus Forstwirtschaft, … für die Beitragserhebung der GKV herangezogen. Was bedeutet das?
Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in allen Ebenen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze summiert. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei 59.850 Euro p.a. oder 4.987,50 Euro im Monat. Das bedeutet, die Maximalrate für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Monat beträgt 2023:
4.987,50 Euro * (14,6 % GKV Beitrag + 1,6 % Zusatzbeitrag) = 807,98 Euro
Wir erhalten somit plötzlich eine positive Differenz für die Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von:
703,42 Euro (PKV) – 807,98 Euro (GKV) = - 104,56 Euro
Die Private Krankenversicherung (PKV) ist somit nach dieser Rechnung 104,56 Euro GÜNSTIGER.
Aus den Berechnungen wird offensichtlich, dass der erste Eindruck, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Alter günstiger ist als die Private Krankenversicherung (PKV), oft falsch ist.
Mehrere wichtige Aspekte wurden jedoch noch nicht berücksichtigt:
Wir glauben, nach den Ausführungen wird klar, dass die Finanzierung der Privaten Krankenversicherung (PKV) stabil und gesichert ist. Man muss nur mündig mit diesem Thema umgehen und alle Aspekte beleuchten. Auch wenn nicht alle Punkte auf jeden zutreffen, so heben sich einige Punkte gegenseitig auf oder ergänzen sich. Die Praxis zeigt, dass unsere Kunden in der Rente mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) sehr zufrieden sind. Die Diskussion der Beiträge im Alter wird oft emotional geführt, ohne die Fakten zu beleuchten und abzuwägen. Wichtig für dieses Gelingen ist jedoch, dass Sie in der Beitragsphase nicht auf Tarifwechselangebote oder Billigtarife hereinzufallen. Ein hoher Beitrag, den Sie sich mit dem Arbeitgeber teilen, ist gut und für Sie oft günstiger. Aber das ist ein anderes Thema…