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Ist die Private Krankenversicherung (PKV) im Alter bezahlbar?

Ist die Private Krankenversicherung (PKV) in der Rente bezahlbar oder sind die Beiträge der Gesetzlichen Versicherung (GKV) besser kalkuliert?

Private Krankenversicherung Beratung - so funktioniert die Alterungsrückstellung

Private Krankenversicherung Rücklagen fürs Alter (PKV)

Häufig werden wir in der Beratung gefragt: Ist die Private Krankenversicherung (PKV) im Alter bezahlbar?

Leider ist dieses Thema emotional sehr stark besetzt und selten wird mit Zahlen gearbeitet. Aus dem Grund widmen wir uns heute nur diesem Thema.

Bei der Aufarbeitung dieses Bereichs behandeln wir nur den Beitrag zur Krankenversicherung, nicht den Beitrag zur Pflegeversicherung. Beitragssteigerungen werden nicht berücksichtigt. Es handelt sich um einen aktuellen Kundenfall. Der Kunde ist angestellt und versichert in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Da es sich um einen realen Kundenfall handelt, wird mit dem realen Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gearbeitet.

Wir starten mit der Beitragsentwicklung über die verschiedenen Lebensstadien:

 

Aktuell (im Erwerbsleben) sieht der PKV-Beitrag wie folgt aus:

Barmenia Expert+:                  773,76 Euro

Krankentagegeld T42+:           78,09 Euro

Summe:                                    851,85 Euro

 

Mit dem Alter 60 fällt der Gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % bei Ihrer Privaten Krankenversicherung weg. Somit beträgt Ihr Beitrag dann:

 

Barmenia Expert+:                  773,76 Euro / 110*100= 703,42 Euro

Krankentagegeld T42+:           78,09 Euro

Summe:                                    781,50 Euro

 

Mit dem Renteneintritt fällt das Krankentagegeld weg. Der Beitrag beträgt dann:

Barmenia Expert+:                  703,42 Euro

Krankentagegeld T42+:             0,00 Euro

Summe:                                   703,42 Euro

 

Dieser Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) muss unabhängig von Zuschüssen oder Verrechnungen bezahlt werden.

Wenn wir nun die Finanzierung der GKV und PKV im Alter betrachten, funktioniert diese auf drei Ebenen.

Ebene 1: Beiträge zur Krankenversicherung – die Bezuschussung durch die Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Maximalrente für Angestellte in der GRV beträgt im Jahr 2023, nach einer Einzahlung über 45 Jahre, 3.141,82 Euro im Monat.

Dieser Betrag wird als Grundlage für die Bezuschussung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) herangezogen.

Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner beträgt 2023 einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 %. Hiervon trägt der Versicherte und die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) jeweils die Hälfte. Auch an dem von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhobenen individuellen Zusatzbeitrag beteiligt sich die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zur Hälfte.

Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten Sie im Jahr 2023 maximal einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von 8,1 % auf die Gesetzliche Rente.

Was bedeutet das in Zahlen, wenn wir von der Maximalrente ausgehen?

3.141,82 Euro Rente im Monat * 0,081 * 2 (Anteil Rentner und GRV) = 502,69 Euro 

Diesen Zuschuss mit Eigenbeitrag erhalten beide Systeme, die Private Krankenversicherung (PKV) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). In unserem Fall bleibt jedoch noch eine Differenz des GKV-Beitrags zum PKV-Beitrag in Höhe von:

703,42 Euro (Private Krankenversicherung) - 502,69 Euro (Gesetzliche Krankenversicherung) = 200,73 Euro Differenzbetrag

Ist die PKV somit um 200,73 Euro teurer als die GKV und wenn ja, ist das schlimm?

Grundsätzlich müssen wir festhalten, dass die hier genannte Private Krankenversicherung (PKV) einen Hochleistungstarif beinhaltet. Die Leistungen sind nicht vergleichbar mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Würden wir eine PKV mit einem vergleichbaren Schutz zur GKV wählen, gäbe es diese Differenz nicht. Die Private Krankenversicherung (PKV) wäre eher günstiger als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es ist somit zu kurz gedacht, wenn wir nur Beiträge vergleichen.

Die Differenz stellt sich zudem nach Betrachtung von Ebene zwei und drei kleiner dar, als es in Ebene eins erscheint. Warum ist das so?

Ebene 2: Beiträge zur Krankenversicherung – Abzüge die nur bei der GKV stattfinden

Betriebliche Altersvorsorgen werden zu 100% in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbeitragt. Was bedeutet das?

Nehmen wir an, Sie oder Ihr Arbeitgeber (nicht unüblich) haben eine Betriebliche Altersvorsorge im Alter von 22 Jahren in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (alte Bundesländer) 2023 abgeschlossen. Das würde einen Beitrag zur BAV in Höhe von 292 Euro im Monat bedeuten. Bei einer Rendite auf die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) von 3 % auf die Einzahlung bei einer Spardauer von 45 Jahre hätten Sie im Alter von 67 ein Kapital in Höhe von 330.170 Euro angespart. Würde der Rentenfaktor pro 10.000 Euro bei 30 Euro monatlich liegen, hätte dies eine Rente in Höhe von 990,51 Euro monatlich zur Folge. Diese Rente würde nicht komplett ausgezahlt. Es würden Steuern und Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeführt.

Wie hoch ist der Beitrag 2023 zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Betriebliche Altersvorsorgen?

Rentner, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zahlen den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 %. Hinzu kommt noch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, in unserem Fall der Durchschnittszusatzbeitrag in Höhe von 1,6 %.

Dieser wird von der Leistung der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) abgezogen. Das bedeutet in Zahlen:

990,51 Euro * 0,162 = 160,46 Euro monatlich

Die Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) betragen somit nach dieser Betrachtung:

502,69 Euro (Übertrag Ebene 1) + 160,46 Euro (Kosten Ebene 2) = 663,15 Euro monatlich

Der Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) im genannten Hochleistungstarif bleibt gleich und beträgt:

703,42 Euro (Übertrag Ebene 1)

Wir erhalten somit nur noch eine Beitragsdifferenz zwischen Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) in Höhe von:

703,42 Euro (PKV) – 663,15 Euro (GKV) = 40,27 Euro

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist somit aktuell noch 40,27 Euro teurer.

Ebene 3: Beiträge zur Krankenversicherung – Abzüge die nur bei der GKV stattfinden, wenn nicht Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Leider sind wir mit dieser Rechnung noch nicht am Ende angekommen. Im Rahmen des Erwerbslebens werden einige selbständig, sind zeitweise im Ausland oder versichern sich anders. Diesen Personen könnte der Weg in die Krankenversicherung der Rentner versperrt sein. Es gilt folgende Regel:

Für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Wer berufstätig war, muss in der 2. Hälfte der Erwerbszeit mindestens zu 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein - egal ob als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, werden alle Einkommensarten, bis zur Beitragsbemessungsgrenze, für den Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herangezogen. Es werden somit unter anderem Zinseinkünfte, Kapitaleinkünfte, Mieten, Erträge aus Forstwirtschaft, … für die Beitragserhebung der GKV herangezogen. Was bedeutet das?

  • Haben Sie z. B. ein Aktiendepot für Ihre Altersvorsorge angelegt und erhalten Dividenden? Dann bezahlen Sie hierauf, auf das Jahr 2023 gerechnet, 16,2 % an die Gesetzliche Krankenversicherung.
  • Haben Sie z. B. eine private Altersvorsorge in Form einer Rentenversicherung abgeschlossen? Dann bezahlen Sie hierauf, auf das Jahr 2023 gerechnet, 16,2% an die Gesetzliche Krankenversicherung.
  • Besitzen Sie z. B. eine vermietete Immobilie, und erhalten Sie Mietgewinne? Dann bezahlen Sie hierauf, auf das Jahr 2023 gerechnet, 16,2% an die Gesetzliche Krankenversicherung.

Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden in allen Ebenen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze summiert. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2023 bei 59.850 Euro p.a. oder 4.987,50 Euro im Monat. Das bedeutet, die Maximalrate für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Monat beträgt 2023:

4.987,50 Euro * (14,6 % GKV Beitrag + 1,6 % Zusatzbeitrag) = 807,98 Euro

Wir erhalten somit plötzlich eine positive Differenz für die Private Krankenversicherung (PKV) in Höhe von:

703,42 Euro (PKV) – 807,98 Euro (GKV) = - 104,56 Euro

Die Private Krankenversicherung (PKV) ist somit nach dieser Rechnung 104,56 Euro GÜNSTIGER.

Zusammenfassung und weiter Denkanstöße zur Privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter:

Aus den Berechnungen wird offensichtlich, dass der erste Eindruck, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Alter günstiger ist als die Private Krankenversicherung (PKV), oft falsch ist.

Mehrere wichtige Aspekte wurden jedoch noch nicht berücksichtigt:

  • Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) erhält man bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung. Wenn wir davon ausgehen, dass diese im Schnitt des Erwerbslebens nur bei zwei Monatsbeiträgen liegen würde und wir diese sinnvoll anlegen, würde dies bei einer Laufzeit von 45 Jahren bedeuten:
    • Bei der Anlage von zwei Monatsbeiträgen p.a. (703,42 * 2) und 6 % Rendite = 309.032 Euro
    • Bei der Anlage von nur einem Monatsbeitrag p.a. (703,42 * 1) und 6 % Rendite = 154.516 Euro
    • Mit diesen Rücklagen lässt sich die eventuelle Differenz zwischen Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) entspannt bezahlen, auch wenn nicht alle oben getroffenen Annahmen zutreffen würden.  
  • Der Gesetzliche Zuschlag der Privaten Krankenversicherung (PKV) entfällt im Alter von 60 Jahren und ist ab dem Alter 65 dafür zuständig, die normalen Beitragssteigerungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu finanzieren. Der Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird somit eingefroren, bis der Gesetzliche Zuschlag aufgebraucht ist! Der Gesetzliche Zuschlag ist Ihr persönliches Konto hierfür. Da die Beitragsbemessungsgrenze und die Gesetzliche Rentenversicherung jedoch auch in der Rente weiter steigen, wird der Zuschuss der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) proportional für die Privaten Krankenversicherung (PKV) immer größer. Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jedoch im Rahmen der Rentenanpassungen und wird somit teurer. 
Private Krankenversicherung (PKV) entfall Gesetzlicher Zuschlag und die Auswirkung im Alter

Private Krankenversicherung (PKV) entfall Gesetzlicher Zuschlag und die Auswirkung im Alter

  • Sollten es dennoch zu einem Problem bei der Bezahlung der Beiträge der Privaten Krankenversicherung (PKV) kommen, besteht die Möglichkeit eines Tarifwechsels. Sie können den hier aufgeführten Versicherungsschutz des Hochleistungstarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angleichen und somit die Leistungen erheblich reduzieren. Da Sie im gesamten Erwerbsleben Rücklagen für den Hochleistungstarif gebildet habe, würde dieser Schritt zu einer extremen Reduzierung des Beitrags Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) führen. Dies geht eventuell bis zur Beitragsbefreiung.  
Private Krankenversicherung (PKV) Tarifwechsel im Alter

Private Krankenversicherung (PKV) Tarifwechsel im Alter

 

Private Krankenversicherung (PKV) Tarifwechsel im Alter 2

Private Krankenversicherung (PKV) Tarifwechsel im Alter 2

Wir glauben, nach den Ausführungen wird klar, dass die Finanzierung der Privaten Krankenversicherung (PKV) stabil und gesichert ist. Man muss nur mündig mit diesem Thema umgehen und alle Aspekte beleuchten. Auch wenn nicht alle Punkte auf jeden zutreffen, so heben sich einige Punkte gegenseitig auf oder ergänzen sich. Die Praxis zeigt, dass unsere Kunden in der Rente mit Ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) sehr zufrieden sind. Die Diskussion der Beiträge im Alter wird oft emotional geführt, ohne die Fakten zu beleuchten und abzuwägen. Wichtig für dieses Gelingen ist jedoch, dass Sie in der Beitragsphase nicht auf Tarifwechselangebote oder Billigtarife hereinzufallen. Ein hoher Beitrag, den Sie sich mit dem Arbeitgeber teilen, ist gut und für Sie oft günstiger. Aber das ist ein anderes Thema…

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