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Bundeszuschuss gesetzliche Krankenversicherung für alle Kinder!

Ist der einseitige Bundeszuschuss für die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenüber der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungskonform?

Krankenversicherung Bundeszuschuss für alle Kinder

Krankenversicherung Bundeszuschuss für alle Kinder

Schon seit Langem ist uns die Ungleichbehandlung der Beiträge für Kinder in der Krankenversicherung ein Dorn im Auge. Wir verstehen nicht, warum Kinder nicht grundsätzlich gleich behandelt werden, egal ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

Wichtig zu wissen: Kinder werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 100 % aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen bezahlt. Steuern zahlen alle Steuerzahler. Somit auch die privat krankenversicherten. Wenn alle Steuern zahlen, sollten aus unserer Sicht auch alle Kinder den gleichen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, egal in welchem System die Kinder versichert sind. Zudem handelt es sich gerade bei Kindern um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch bei der Finanzierung fair verteilt werden sollte.

Aus dem Grund haben wir an die Parteien / Fraktionen der Grünen, SPD, CDU / CSU, FDP, Die Linken, AFD, den PKV Verband und den Spitzenverband der GKV die hier zitierte Anfrage gestellt, mit der Bitte um schriftliche Antworten. Diese Antworten haben wir im unteren Teil zitiert angehängt.

Anfrage zur Ungleichbehandlung des Bundeszuschuss aus Steuergeldern zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV)

"Sehr geehrte Lesende,

wir bitten Sie um Ihre Hilfe und schriftliche Stellungnahme per Mail. Aktuell beschäftigen wir uns mit dem Thema Kinder in unserem Gesundheitssystem und verstehen die aktuelle Regelung der Beitragserhebung, bzw. Bezahlung in der Krankenversicherung nicht. Die Gesetzestexte können wir lesen. Hiernach ist alles eindeutig. Der Sinn wird uns jedoch nicht klar und wir bitten Sie um eine Stellungnahme, wie Sie diesem Thema aktuell und in Zukunft gegenüberstehen.

Aus unserer Sicht sind Kinder ein gesamtwirtschaftliches und gesamtgesellschaftliches Thema. Kinder sind nicht in der Lage für sich selbst aufzukommen, und werden somit vor der Gesellschaft in der Zeit der Ausbildung unterstützt, bis sie für sich selbst finanziell einstehen können. Im Bereich z. B. der Schule werden alle Kinder gleichbehandelt.

Leider ist dies bei der Krankenversicherung nicht der Fall.

Hier gibt es ein nicht nachzuvollziehbares Chaos.

Beispiele:

  • Traditionelles Rollenbild 1:
    • Mann / Frau verheiratet / Kind, beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV)
      • Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
  • Traditionelles Rollenbild 2:
    • Mann / Frau verheiratet / Kind, der Besserverdienende verdient oberhalb der Jahresentgeltgrenze und ist privat krankenversichert (PKV), der andere ist gesetzlich krankenversichert (GKV)
      • Daraus folgt, dass das Kind beitragspflichtig gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Beitrag geht zu Lasten der Eltern, des Kindes. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss wird nicht geleistet.
  • Traditionelles Rollenbild 3:
    • Mann / Frau verheiratet / Kind, beide verdienen oberhalb der Jahresentgeltgrenze, der Besserverdienende ist gesetzlich krankenversichert und der leicht schlechter verdienende ist privat krankenversichert (PKV)
      • Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
  • Häufiges Rollenbild aktuell 1:
    • Partner / Partner nicht verheiratet / Kind, beide Eltern gesetzlich krankenversichert (GKV)
      • Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
  • Häufiges Rollenbild aktuell 2:
    • Partner / Partner nicht verheiratet / Kind, der Besserverdienende verdient oberhalb der Jahresentgeltgrenze und ist privat krankenversichert (PKV), der andere ist gesetzlich krankenversichert (GKV)
      • Daraus folgt meist, dass das Kind beitragsfrei gesetzlich krankenversichert ist, da Wahlfreiheit des krankenversicherungsbestimmenden Elternteils besteht. Die Leistung wird als „Versicherungsfremde Leistung“ aus dem steuerfinanzierten Bundeszuschuss gezahlt.
  • Häufiges Rollenbild aktuell 3:
    • Partner / Partner / Kind, beide privat krankenversichert.
      • Daraus folgt, dass das Kind beitragspflichtig gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Der Beitrag geht zu Lasten der Eltern, des Kindes. Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss wird nicht geleistet.

Es ergibt sich ein chaotisches Bild bei der Finanzierung der Krankenversicherung unserer Kinder!

Die Eheschließung und die daraus resultierende Dominanz des Besserverdienenden oberhalb der Jahresentgeltgrenze legen fest, ob der Staat für die Beiträge des Kindes zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über den Bundeszuschuss als versicherungsfremde Leistungen aufkommt oder nicht.

Partner ohne Eheschließung haben dieses Problem nicht. Hier reicht ein Partner in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Finanzierung über den Bundeszuschuss als versicherungsfremde Leistung.

Bei privatversicherten Eltern gibt es keine Chance auf den Bundeszuschuss als versicherungsfremde Leistung.

Da der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen steuerfinanziert ist, kommen alle Steuerzahler für diesen auf, unabhängig von ihrer selbst gewählten Krankenversicherungsform (privat / gesetzlich). Kinderbeiträge werden nicht aus der reinen Umlage der Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Es handelt sich somit nicht um eine geschlossene Systemumlage. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Umlage über Steuern.

  • Kann dieses Chaos, basierend auf alten Rollenbildern, richtig sein?
  • Sind Kinder nicht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe?
  • Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wird von allen Steuerzahlern finanziert, egal wie sie krankenversichert sind. Somit wird er auch von den privat Krankenversicherten über die Steuer bezahlt. Warum haben Privatkrankenversicherte keinen Anspruch auf diesen Bundeszuschuss für ihre Kinder?
  • Sind Kinder von privat Krankenversicherten weniger wert?

Eine Idee unter Berücksichtigung von Gleichbehandlungsgrundsätzen und Fairness:

Wir schlagen vor, dass für jedes Kind der gleiche Bundeszuschuss gezahlt wird, egal ob das Kind privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Der Zuschuss wird aus den gemeinsam gezahlten Steuermitteln bezahlt. Der Höchstzuschuss orientiert sich am Zuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Kinder. Der Zuschuss wird mit dem realen Beitrag zur Privaten Krankenversicherung für das Kind verrechnet und gedeckelt auf den Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV). Nur der real über die Verrechnung hinausgehende Beitrag zur Privaten Krankenversicherung (PKV) geht zu Lasten der Eltern, kann aber ggf. mit dem noch zur Verfügung stehenden Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach bestehender Regel verrechnet werden. Im Normalfall würde somit für privat krankenversicherte Kinder nach wie vor ein Zusatzbeitrag auf Elternkosten für die Private Krankenversicherung (PKV) anfallen.

Bitte um Stellungnahme ausschließlich zu diesem Komplex der Krankenversicherung von Kindern

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns zu dieser Fragestellung eine Antwort zukommen lassen könnten.

  • Wie sind Sie in Ihrer Interessenvertretung hier positioniert?
  • Warum sind Sie so positioniert?
  • Was beabsichtigen Sie NUR in diesem BEREICH in Zukunft zu unternehmen?

Bitte nutzen Sie diese Frage nicht zu einer generellen Positionierung zum Thema „Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)“ oder „Private Krankenversicherung (PKV)“. Hier kann man unterschiedlicher Meinung sein. Dies soll aber nicht Thema dieser Anfrage sein. Es geht nur um die faire und gleiche Behandlung aller Kinder in unserer Gesellschaft in diesem Themenbereich, ohne andere, generelle, zusätzliche Punkte zu behandeln."

Private Krankenversicherung (PKV) Antworten Finanzierung Kinder über Bundeszuschuss

Die Antworten finden Sie unter den einzelnen ausklappbaren Blöcken

AFD Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

Antwort 1 AFD

"vielen Dank für Ihr Interesse an der politischen Debatte.  

Familien werden in Deutschland finanziell gleich mehrfach belastet: Durch die direkten Kosten, die Kinder für Wohnraum, Essen, Transport, Urlaub, Ausbildung usw. verursachen. Durch den temporären oder langfristigen Einkommensverzicht der Eltern während der Babypause oder Teilzeitarbeit eines Elternteils und dem damit verbundenen Einkommensverzicht, der mit Babypause oder Teilzeitbeschäftigung typischerweise verbunden ist. Darüber hinaus durch die Risiken bei einem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Hinzu kommen die niedrigeren Rentenansprüche, die sich aus einem geringeren Einkommen während der Erziehungszeit ergeben.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Eltern die Kosten für die Kinder tragen, die später auch die höheren Renten für die Kinderlosen erwirtschaften. Die Kosten werden individualisiert, die späteren Erträge in Form von Rentenbeiträgen und Steuern werden vergesellschaftet. Diese elementare Ungerechtigkeit der Lastenverteilung wurde mit der Rentenreform 1957 eingeführt und bedarf einer dringenden Korrektur.  Allen Belastungen zum Trotz zeichnet sich in den letzten Jahren eine stärkere Hinwendung der Jugend zu mehr Familiensinn ab. Auch die rückläufige Scheidungsquote gibt Anlass zur Hoffnung, dass hier bereits eine zarte Korrekturbewegung stattfindet.

Insbesondere Familien der mittleren Einkommensschicht werden in Deutschland steuerlich stärker belastet als in fast allen anderen europäischen Ländern. Die Geburtenrate ist bei diesen Familien erschreckend gering. Die AfD möchte mit dem steuerlichen Familiensplitting hier einen Paradigmenwechsel einleiten. Ergänzend sollen Eltern zur Herstellung der Lastengerechtigkeit bei der Geburt jeden Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge erhalten bzw. von zukünftigen Beiträgen in entsprechender Höhe freigestellt werden, ohne dass die spätere Leistung gekürzt wird. Abgerundet wird das Maßnahmenpaket durch einen früheren Renteneinstieg in Abhängigkeit der Kinderzahl."

Rückfrage UFKB

"vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider ist diese sehr pauschal und hat keinen direkten Bezug zu unserer gestellten Anfrage. Besteht die Möglichkeit, dass Sie konkret auf unsere Anfrage antworten?"

CDU / CSU Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

26.05.2024 Erstanfrage

14.06.2024 Erinnerung

08.08.2024 Erinnerung

12.09.2024 Erinnerung

Antwort 1 CDU NRW, angeschrieben, weil keine Antworten der Bundes CDU Berlin:

"vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement für das Thema der Krankenversicherung von Kindern. Ich verstehe, dass dieses Thema für viele Familien und insbesondere für Eltern eine hohe Relevanz hat, und kann nachvollziehen, dass die aktuelle Regelung in der Krankenversicherung Fragen aufwirft.

Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses spezielle Thema primär in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolitik fällt. Da es sich um Regelungen zur Krankenversicherung handelt, die auf Bundesebene beschlossen werden, wäre es sinnvoll, sich mit Ihren Fragen direkt an die zuständigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wenden. Sie sind näher an den politischen Prozessen, die diese Regelungen betreffen, und können Ihnen sicher eine detailliertere Auskunft geben.

Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich in einem so speziellen Bereich, der außerhalb meines direkten Aufgabengebiets liegt, keine fundierte Stellungnahme abgeben kann."

Rückfrage UFKB:

"vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir den richtigen Ansprechpartner für meine Anfrage nennen?"

Die Linke Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

"vielen Dank für Ihre Zeilen. Mit dem Thema Krankenversicherung rennen Sie bei uns offene Türen ein. Wie ein Kind versichert wird, hängt in der Tat mit dem Zweiklassensystem in der Krankenversicherung zusammen.

Deshalb möchte unsere Partei Die Linke die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung – diese Zweiklassenmedizin – abschaffen. In die von uns vorgeschlagene Solidarische Gesundheitsversicherung sollen alle mit ihren gesamten Einkünften (Erwerbs-, Kapital-und anderen Einkommen) einzahlen und dann auch alle medizinisch notwendigen Leistungen bekommen, auch vollumfänglich Medikamente, Brillen oder Physiotherapie. Medizinisch unnötige Behandlungen zu finanziellen Zwecken an privat Versicherten gehören nach der Vorstellung der Linken der Vergangenheit an.

Leider ist es ein weiter Weg hin zu einer Sozialversicherung, die allen Menschen ein würdiges Leben ermöglicht. Der gegenwärtige politische Rechtsruck sorgt zusätzlich dafür, dass dieses Ziel in immer weitere Ferne rückt. Denn während eine Sozialversicherung für alle mehr Gleichheit bringen würde, wollen die Rechten eine größtmögliche Ungleichheit: Kein gleicher Zugang zu Gesundheitssystemen, kein gleicher Zugang zur Bildung, ja, selbst keine gleiche Mitbestimmung. Schuld an der Entwicklung sind neben den rechten Hetzern auch die politischen Parteien der vermeintlichen Mitte, die sich unentwegt von denen treiben lassen, die sie meinen, bekämpfen zu wollen. 

Sehr geehrter Herr Koch, ich möchte Sie gern auch auf unsere Themenseite Gesundheit verweisen: https://www.die-linke.de/themen/pflege-und-gesundheit/

Mit solidarischen Grüßen"

Antwort UFKB:

"vielen Dank für Ihre Antwort und vielen Dank, dass Sie sich eindeutig zu der Ungleichbehandlung zwischen Privater Krankenversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung in Bezug auf den Bundeszuschuss für Kinder als ungerechtfertigt positionieren.

Leider gehen Sie in Ihren Antworten jedoch nicht weiter konkret auf das angefragte Thema ein. Sie nutzen den Anlass zu einer Generalabrechnung, die ich so nicht teilen kann. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich klarer auf das angefragte Thema bezogen hätten."

FDP Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

bisher keine Antwort

26.05.2024 Erstanfrage

14.06.2024 Erinnerung

08.08.2024 Erinnerung

12.09.2024 Erinnerung

GKV Spitzenverband Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

Antwort 1 GKV Spitzenverband:

"haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der GKV-Spitzenverband vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, insoweit auch die Interessen der gesetzlich Versicherten in Deutschland. Die Interessenvertretung ist auf gesundheits- und pflegepolitische Fragestellungen begrenzt; ein allgemein-politisches Mandat für gesellschaftspolitische Fragen besteht nicht. Eine Interessenvertretung für Dritte ist ausgeschlossen.

In den Gesundheitsfonds der GKV fließen nach aktuellem Recht jährlich 14,5 Mrd. Euro abzüglich eines Anteils für die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die nicht aus dem Gesundheitsfonds finanziert wird. Die GKV erhält dies Bundesbeteiligung zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen (§ 221 SGB V). Eine Legaldefinition der „versicherungsfremden Leistungen“ der Krankenkassen hat der Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht vorgenommen; vor diesem Hintergrund werden von unterschiedlichen Institutionen oder Autoren, auch innerhalb der GKV, unterschiedliche Abgrenzungen der versicherungsfremden Leistungen von den „originären Versicherungsleistungen im Krankheitsfall“ vorgenommen. Umstritten ist dabei auch, ob die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern zu den versicherungsfremden Leistungen gerechnet werden kann.

Der GKV-Spitzenverband betrachtet die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern als originäre GKV-Leistung, die - neben der Einkommensabhängigkeit der Beitragsbemessung - das konstituierende Solidaritätsprinzip der GKV (dezidiert in Abgrenzung zum Äquivalenzprinzip der privaten Versicherungswirtschaft) zum Ausdruck bringt.

Insoweit vertreten wir den Standpunkt, dass aus der Zahlung der pauschalen Bundesbeteiligung an den Gesundheitsfonds keine Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat versicherten Kindern abgeleitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen"

"Stabsbereich Politik

GKV-Spitzenverband"

Nachfrage UFKB GmbH:

"vielen Dank für Ihre Ausführung. Ist es richtig, als Begründung das Solidaritätsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen die Finanzierungsform durch das Äquivalenzprinzip der Privaten Krankenversicherung (PKV) als Begründung zu stellen?

Die Solidarität mit der Beitragsabhängigkeit nach Einkommen bezieht sich auf alle GKV-Versicherten. Bei den Kindern wird jedoch diese Solidarität nicht durch Beiträge aus diesem System bezahlt. Die Zahlung erfolgt über den Bundeszuschuss und ist somit nicht Teil des geschlossenen Kollektiven der GKV-Versicherten und dem daraus resultierenden Ausgleich. Steuern werden von allen Steuerpflichtigen gezahlt, auch den privat versicherten.

Die Fallbeispiele zeigen zudem, dass das Solidarsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsichtig ausgedrückt, sehr großen Gestaltungsspielraum hat. Nicht alle Kinder von Gesetzlich-Versicherten sind von diesem Bonus des Solidarprinzips betroffen. Die veränderten Lebensmodelle sorgen im System der Krankenversicherung für nicht verständliches Chaos für den Laien auf Basis der Gesetze, vom logisch nachvollziehbaren Verständnis einmal abgesehen. Die Fallbeispiele geben dieses auszugsweise wieder."

PKV Verband Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

"Ihrer E-Mail ist nicht zu entnehmen, dass Sie den PKV-Verband direkt anschreiben. Ihre E-Mail erweckt vielmehr den Eindruck eines Massenmailings. Zudem kann der PKV-Verband allein schon aus Kapazitätsgründen nicht einfach auf Zuruf umfangreiche Stellungnahmen für Dritte erstellen. Aufgabe des Verbandes ist die politische Interessenvertretung der seiner Mitgliedsunternehmen.

Gerne bemühen wir uns, gezielte Anfragen zu beantworten. Dazu wäre es hilfreich, wenn Sie uns mitteilen könnten, welche konkreten Informationen Sie (ggf. für welchen Zweck) benötigen."

Rückfrage UFKB

"vielen Dank für Ihre Reaktion. Leider sind wir von der Antwort sehr enttäuscht. Sie haben grundsätzlich recht: Sie haben diese Anfrage nicht alleine bekommen. Alle Parteien im Bundestag und der GKV-Verband haben diese erhalten. Sie ist sehr konkret formuliert und deckt aus unserer Sicht einen aktuellen Missstand auf. Wir wollten hier ein ungerechtes Thema ansprechen und mit den Antworten gemeinsam in den Diskurs kommen. Im PKV-Verband findet man hierzu keinerlei Stellungnahme, obwohl dieser eigentlich am vehementesten für dieses Thema kämpfen sollte. Sie schrieben in Ihrer Stellungnahme selbst: „politische Interessenvertretung der seiner Mitgliedsunternehmen“. Leider ernüchtert uns Ihre abkanzelnde Stellungnahme. In dieser kurzen, abweisenden Form hat noch keiner geantwortet.

Zu Ihrer abschließenden Frage

Es würde uns interessieren, wie sich der PKV-Verband zu dieser Fragestellung positioniert. Ziel ist der Diskurs mit allen Entscheidern, um am Ende den Bundeszuschuss allen Kindern zukommen zu lassen, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Den Rechtsweg über das Verfassungsgericht sehe ich hier nicht als ausgeschlossen an."

Antwort PKV Verband

"meine Kollegin  hat mir Ihre Nachricht weitergeleitet.

Die Finanzierung von Kindern in GKV und PKV hat der PKV-Verband in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgegriffen. Herr Dr. Timm Genett (Geschäftsführer Politik) würde dazu gern mit Ihnen persönlich in den Austausch treten.

Hätten Sie an einem der folgenden Termine Zeit für ein Video-Meeting über Teams?"

Dialog über Teams

Das Gespräch fand mit einer sehr netten Vertretung statt. Der PKV Verband möchte sich zu diesem Thema nicht positionieren. 

SPD Antwort zur Gleichbehandlung des Bundeszuschuss für Kinder zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) / Privaten Krankenversicherung (PKV)

Antwort 1 SPD:

"vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fragen der Gerechtigkeit, der Chancengerechtigkeit und der Gleichbehandlung sind für die SPD stets wichtige Anliegen. Daher freut es uns sehr, dass Sie uns bei diesem Anliegen unterstützen wollen.

Wir gehen davon aus, dass Sie sich in Ihrer Argumentation für die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der Versicherten und nicht für die Subventionen der privaten Versicherungsunternehmen einsetzen und uns darauf aufmerksam machen wollen, dass der Staat durch den Bundeszuschuss unter anderem die Versorgungskosten der beitragsfrei versicherten Personen sowie der Bürgergeldempfänger*innen, die dem GKV-System zugeordnet sind, pauschal übernimmt und so eine pauschale Beteiligung bei den PVK-Versicherten nicht leistet, wodurch es keine beitragsfreie Versicherungsoption in der PKV gibt.

Aus unserer Sicht liegt hier ein Sein-Sollens-Fehlschluss vor. Die Annahme Ihrer Argumentation, dass der Staat sich an den Versorgungskosten nur durch einen Bundeszuschuss beteiligt, ist logisch ungültig. Selbstverständlich bezuschusst der Staat auch die Privatversicherten. Die Mehrheit der Privatversicherten ist beihilfeberechtigt. Für sie und ihre Angehörigen übernimmt der Staat bis zu 80% der Versorgungskosten. Bei den nicht-beihilfeberechtigten Privatversicherten erfolgt dies über die Steuerabrechnung. Denn die Abschreibungsmöglichkeiten der Krankenversicherungskosten der PKV-Versicherten sind deutlich höher als die Abschreibungsmöglichkeiten der GKV-Versicherten. Vergleicht man die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der GKV- und PKV-Versicherten pro Person, wird sichtbar, dass der Zuschuss des Staates für die PKV-Versicherten um ein Vielfaches höher ist als der Zuschuss für die GKV-Versicherten.

Daher freut es uns sehr, von Ihnen zu hören, dass Sie eine beitragsfreie Versicherung der Kinder und Ehepartner*innen der PKV-Versicherten fordern. Denn in der Tat ist es schwierig, dass trotz der deutlich höheren Zuschüsse des Staates für die Privatversicherten in den Prämien der PKV der Solidaritätsgedanke in Form von Familien- oder Kindertarifen wenig abgebildet ist."

Rückfrage UFKB:

(UFKB) "vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Wir gehen auf Ihre einzelnen Ausführungen hinter Ihren Punkten ein.

(SPD) vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fragen der Gerechtigkeit, der Chancengerechtigkeit und der Gleichbehandlung sind für die SPD stets wichtige Anliegen. Daher freut es uns sehr, dass Sie uns bei diesem Anliegen unterstützen wollen.

(UFKB) Das freut uns sehr. Genau das ist unser Anliegen, ohne idiologische Vorbelegung den einen Versicherungsweg als gut und den anderen Versicherungsweg als schlecht darzustellen. Kinder sind eine allgemeine gesellschaftliche Aufgabe. Da diese in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus Beitragseinnahmen finanziert werden, sondern aus dem Bundeszuschuss, der aus den Steuern aller bezahlt wird, wäre es gerecht, wenn jedes Kind diesen Zuschuss erhalten würde, egal in welchem System es versichert ist.

(SPD) Wir gehen davon aus, dass Sie sich in Ihrer Argumentation für die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der Versicherten und nicht für die Subventionen der privaten Versicherungsunternehmen einsetzen und uns darauf aufmerksam machen wollen, dass der Staat durch den Bundeszuschuss unter anderem die Versorgungskosten der beitragsfrei versicherten Personen sowie der Bürgergeldempfänger*innen, die dem GKV-System zugeordnet sind, pauschal übernimmt und so eine pauschale Beteiligung bei den PVK-Versicherten nicht leistet, wodurch es keine beitragsfreie Versicherungsoption in der PKV gibt.

(UFKB) Auch wenn wir Sie nicht bitten, Irgendjemanden zu subventionieren, handelt es sich bei diesem langen Schachtelsatz um eine interessante Suggestion. Den Wunsch nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Kinder als Vorlage zur pauschalen Abrechnung mit den privaten Unternehmen zu nutzen und so dem Thema "Gerechtigkeit für alle Kinder" auszuweichen, ist ein spannender Ansatz. Die Steuern für den Bundeszuschuss werden von allen Steuerzahlern bezahlt. Hier wird nicht zwischen privat und gesetzlich Krankenversicherten unterschieden. Warum sind bei den Leistungen für die private versicherten Kinder plötzlich die Privatversicherungen die Bösen und Kinder in diesem Bereich dürfen nicht von den Steuern aller über den gleichen Zuschuss profitieren?

(SPD) Aus unserer Sicht liegt hier ein Sein-Sollens-Fehlschluss vor. Die Annahme Ihrer Argumentation, dass der Staat sich an den Versorgungskosten nur durch einen Bundeszuschuss beteiligt, ist logisch ungültig. Selbstverständlich bezuschusst der Staat auch die Privatversicherten. Die Mehrheit der Privatversicherten ist beihilfeberechtigt. Für sie und ihre Angehörigen übernimmt der Staat bis zu 80% der Versorgungskosten.

(UFKB) Leider verwischen Sie hier die Themen. Bei den von Ihnen Genannten handelt es sich um Beamte. Diese in diese Fragestellung als Argument aufzunehmen, macht es schwierig.

Das Beamtenrecht regelt in diesem Bereich die Versorgung. Hierbei handelt es sich um ein losgelöstes System von der normalen Krankenversicherung aller anderen Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland. 

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn und sichern nur die Restkosten über eine eigene Versicherung (privat) ab. Sie sind auf diesem Weg nicht Teil der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung, staatlich gewollt.  Diese Absicherung liegt meist bei 50 % beim Beamten selbst, mit zwei Kindern bei 70 %, bei Ehepartnern bei 70 %, bei Pensionären bei 70 % und bei Kindern bei 80 % Beihilfe. Wenn wir Ihrer Argumentation folgen, subventioniert der Dienstherr (staatlich) Kinder bei den Beamten mit 80 % Beihilfe. Diese wird aus den Einnahmen des Dienstherrn bezahlt. Diese Einnahmen sind im Schwerpunkt aus den Steuereinnahmen aller steuerpflichtigen. Die Beamten müssen nur noch 20 % selbst für die private Restkostenversicherung ihrer Kinder zahlen. (Verstößt diese private Restkostenversicherung nicht gegen die Suggestion von Ihnen aus dem ersten Teil: "die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der Versicherten und nicht für die Subventionen der privaten Versicherungsunternehmen einsetzen" ? Oder trifft dieser Ansatz beim Staat / Land und seinen Beamten nicht zu?). 

Nach Ihrer eigenen Argumentation, wäre somit auch für die anderen privat versicherten Kinder eine Subvention von 80 %, die bei den Beamten über die Beihilfe vom Staat übernommen wird, angebracht. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie unserer Argumentation in diesem Bereich folgen, und wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie die in Ihrer Einleitung beschriebene Gerechtigkeit für alle Kinder, nicht nur die der Beamten und gesetzlich Versicherten, in die Tat umsetzen würden. Eine einseitige Schlechterstellung nur einer Gruppe, die der 100 % privat Krankenversicherten Kinder, erscheint uns besonders nach Ihrer Argumentation über die Beamten als nicht gerecht. Die Finanzierung der Kinder folgt nicht aus der Umlage innerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erfolgt durch den Bundeszuschuss, der sich aus der Steuerumlage, die von allen Steuerpflichtigen erhoben wird, finanziert.

(SPD) Bei den nicht-beihilfeberechtigten Privatversicherten erfolgt dies über die Steuerabrechnung. Denn die Abschreibungsmöglichkeiten der Krankenversicherungskosten der PKV-Versicherten sind deutlich höher als die Abschreibungsmöglichkeiten der GKV-Versicherten. Vergleicht man die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der GKV- und PKV-Versicherten pro Person, wird sichtbar, dass der Zuschuss des Staates für die PKV-Versicherten um ein Vielfaches höher ist als der Zuschuss für die GKV-Versicherten.

(UFKB) Entschuldigen Sie uns bitte unser Unwissen. Wir lesen das genau andersherum. Eventuell haben Sie sich bei der Begrifflichkeit vertan.

Im ESTG § 10 Nr. 3 a Sonderausgaben steht:

"Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge. 3Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind dies die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die, mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile, in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergleichbar sind; § 158 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gilt entsprechend."

Das bedeutet, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung können zu 100 % abgesetzt werden, die zur privaten Krankenversicherung nur zum Teil. Der Privatkrankenversicherte kann somit prozentual weniger (in seltenen Fällen gleich viel) von seinem gezahlten Beitrag absetzen als ein vergleichbarer gesetzlich Versicherter. Dies ist aus unserer Sicht jedoch keine Ungerechtigkeit, da das Leistungsniveau der GKV für beide die Absetzungsgrenze bestimmt. Die Leistungen, die die Private Krankenversicherung über das Maß der Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus erbringt, kann nicht abgesetzt werden. Das wäre auch ungerecht. Es handelt sich somit um eine gleiche und gerechte Basis, bei der der PKV-Versicherte zu Recht meist weniger absetzen kann als der GKV-Versicherte. Dies jedoch umzudrehen und zu unterstellen, der PKV-Versicherte könne prozentual mehr von seinem gezahlten Beitrag absetzen, ist fachlich schlicht völlig falsch. 

(SPD) Daher freut es uns sehr, von Ihnen zu hören, dass Sie eine beitragsfreie Versicherung der Kinder und Ehepartner*innen der PKV-Versicherten fordern. Denn in der Tat ist es schwierig, dass trotz der deutlich höheren Zuschüsse des Staates für die Privatversicherten in den Prämien der PKV der Solidaritätsgedanke in Form von Familien- oder Kindertarifen wenig abgebildet ist.

(UFKB) Leider verstehen wir Ihr Schlusswort nicht. Das passt irgendwie nicht zu Ihren Ausführungen und lässt die logische Verknüpfung der Textabschnitte aus unserer Sicht nicht zu. Mal sind Sie für die Gleichstellung oder sogar Besserstellung der privat Krankenversicherten (Beamte), mal finden Sie die steuerliche Besserstellung der einen Gruppe ungerecht, verwechseln aber die Gruppe, und dann verweisen Sie auf den Solidaritätsgedanken bei den Kindern von uns allen, um diesen den privat Versicherten (nicht Beamten) im selben Satz zu verweigern. Dies wünschen Sie, obwohl in diesem Bereich die Solidarität aus den Steuerzahlungen aller Steuerzahler über den Bundeszuschuss erfolgt.

Bei allen Ausführungen bleiben wir gefühlt in einer nebulösen, idiologischen Abrechnung zwischen den Krankenversicherungssystemen auf Kosten der Kinder hängen. Auf die Logik der Anfrage wird nicht eingegangen. Auch die Fallbeispiele in der Anfrage werden nicht beachtet oder kommentiert. Diese zeigen jedoch sehr eindeutig die Komplexität dieses Themas. Sie zeigen zudem, dass das alte Familienbild mit seiner schwarz / weiß Logik nicht mehr funktioniert. Die Welt ist komplexer geworden. Beide Krankenversicherungssysteme haben seit Langem ihre Berechtigung und Konkurrenz belebt die Versorgung aller Kranken. Es wäre schön, wenn alle Kinder gleichberechtigt und wahlfrei in ihrer Krankenversicherung wären. Es wäre schön, wenn wir keine einheitliche Besserstellung für gesetzlich versicherten Kinder oder privat versicherte Kinder von Beamten hätten. Es wäre schön, wenn wir als Gesellschaft alle Kinder gleich unterstützen würden, egal wie sie versichert sind, und keine Kinder zweiter Klasse schaffen, auch wenn dies meist nur von der anderen Seite betrachtet wird."

Gerne helfen wir Ihnen auch mit einer Beratung zur Anwartschaftsversicherung oder Optionstarifen für Soldaten.

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