Antwort 1 SPD:
"vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fragen der Gerechtigkeit, der Chancengerechtigkeit und der Gleichbehandlung sind für die SPD stets wichtige Anliegen. Daher freut es uns sehr, dass Sie uns bei diesem Anliegen unterstützen wollen.
Wir gehen davon aus, dass Sie sich in Ihrer Argumentation für die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der Versicherten und nicht für die Subventionen der privaten Versicherungsunternehmen einsetzen und uns darauf aufmerksam machen wollen, dass der Staat durch den Bundeszuschuss unter anderem die Versorgungskosten der beitragsfrei versicherten Personen sowie der Bürgergeldempfänger*innen, die dem GKV-System zugeordnet sind, pauschal übernimmt und so eine pauschale Beteiligung bei den PVK-Versicherten nicht leistet, wodurch es keine beitragsfreie Versicherungsoption in der PKV gibt.
Aus unserer Sicht liegt hier ein Sein-Sollens-Fehlschluss vor. Die Annahme Ihrer Argumentation, dass der Staat sich an den Versorgungskosten nur durch einen Bundeszuschuss beteiligt, ist logisch ungültig. Selbstverständlich bezuschusst der Staat auch die Privatversicherten. Die Mehrheit der Privatversicherten ist beihilfeberechtigt. Für sie und ihre Angehörigen übernimmt der Staat bis zu 80% der Versorgungskosten. Bei den nicht-beihilfeberechtigten Privatversicherten erfolgt dies über die Steuerabrechnung. Denn die Abschreibungsmöglichkeiten der Krankenversicherungskosten der PKV-Versicherten sind deutlich höher als die Abschreibungsmöglichkeiten der GKV-Versicherten. Vergleicht man die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der GKV- und PKV-Versicherten pro Person, wird sichtbar, dass der Zuschuss des Staates für die PKV-Versicherten um ein Vielfaches höher ist als der Zuschuss für die GKV-Versicherten.
Daher freut es uns sehr, von Ihnen zu hören, dass Sie eine beitragsfreie Versicherung der Kinder und Ehepartner*innen der PKV-Versicherten fordern. Denn in der Tat ist es schwierig, dass trotz der deutlich höheren Zuschüsse des Staates für die Privatversicherten in den Prämien der PKV der Solidaritätsgedanke in Form von Familien- oder Kindertarifen wenig abgebildet ist."
Rückfrage UFKB:
(UFKB) "vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Wir gehen auf Ihre einzelnen Ausführungen hinter Ihren Punkten ein.
(SPD) vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Fragen der Gerechtigkeit, der Chancengerechtigkeit und der Gleichbehandlung sind für die SPD stets wichtige Anliegen. Daher freut es uns sehr, dass Sie uns bei diesem Anliegen unterstützen wollen.
(UFKB) Das freut uns sehr. Genau das ist unser Anliegen, ohne idiologische Vorbelegung den einen Versicherungsweg als gut und den anderen Versicherungsweg als schlecht darzustellen. Kinder sind eine allgemeine gesellschaftliche Aufgabe. Da diese in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus Beitragseinnahmen finanziert werden, sondern aus dem Bundeszuschuss, der aus den Steuern aller bezahlt wird, wäre es gerecht, wenn jedes Kind diesen Zuschuss erhalten würde, egal in welchem System es versichert ist.
(SPD) Wir gehen davon aus, dass Sie sich in Ihrer Argumentation für die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der Versicherten und nicht für die Subventionen der privaten Versicherungsunternehmen einsetzen und uns darauf aufmerksam machen wollen, dass der Staat durch den Bundeszuschuss unter anderem die Versorgungskosten der beitragsfrei versicherten Personen sowie der Bürgergeldempfänger*innen, die dem GKV-System zugeordnet sind, pauschal übernimmt und so eine pauschale Beteiligung bei den PVK-Versicherten nicht leistet, wodurch es keine beitragsfreie Versicherungsoption in der PKV gibt.
(UFKB) Auch wenn wir Sie nicht bitten, Irgendjemanden zu subventionieren, handelt es sich bei diesem langen Schachtelsatz um eine interessante Suggestion. Den Wunsch nach Gerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Kinder als Vorlage zur pauschalen Abrechnung mit den privaten Unternehmen zu nutzen und so dem Thema "Gerechtigkeit für alle Kinder" auszuweichen, ist ein spannender Ansatz. Die Steuern für den Bundeszuschuss werden von allen Steuerzahlern bezahlt. Hier wird nicht zwischen privat und gesetzlich Krankenversicherten unterschieden. Warum sind bei den Leistungen für die private versicherten Kinder plötzlich die Privatversicherungen die Bösen und Kinder in diesem Bereich dürfen nicht von den Steuern aller über den gleichen Zuschuss profitieren?
(SPD) Aus unserer Sicht liegt hier ein Sein-Sollens-Fehlschluss vor. Die Annahme Ihrer Argumentation, dass der Staat sich an den Versorgungskosten nur durch einen Bundeszuschuss beteiligt, ist logisch ungültig. Selbstverständlich bezuschusst der Staat auch die Privatversicherten. Die Mehrheit der Privatversicherten ist beihilfeberechtigt. Für sie und ihre Angehörigen übernimmt der Staat bis zu 80% der Versorgungskosten.
(UFKB) Leider verwischen Sie hier die Themen. Bei den von Ihnen Genannten handelt es sich um Beamte. Diese in diese Fragestellung als Argument aufzunehmen, macht es schwierig.
Das Beamtenrecht regelt in diesem Bereich die Versorgung. Hierbei handelt es sich um ein losgelöstes System von der normalen Krankenversicherung aller anderen Krankenversicherten in der Bundesrepublik Deutschland.
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn und sichern nur die Restkosten über eine eigene Versicherung (privat) ab. Sie sind auf diesem Weg nicht Teil der Solidargemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung, staatlich gewollt. Diese Absicherung liegt meist bei 50 % beim Beamten selbst, mit zwei Kindern bei 70 %, bei Ehepartnern bei 70 %, bei Pensionären bei 70 % und bei Kindern bei 80 % Beihilfe. Wenn wir Ihrer Argumentation folgen, subventioniert der Dienstherr (staatlich) Kinder bei den Beamten mit 80 % Beihilfe. Diese wird aus den Einnahmen des Dienstherrn bezahlt. Diese Einnahmen sind im Schwerpunkt aus den Steuereinnahmen aller steuerpflichtigen. Die Beamten müssen nur noch 20 % selbst für die private Restkostenversicherung ihrer Kinder zahlen. (Verstößt diese private Restkostenversicherung nicht gegen die Suggestion von Ihnen aus dem ersten Teil: "die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der Versicherten und nicht für die Subventionen der privaten Versicherungsunternehmen einsetzen" ? Oder trifft dieser Ansatz beim Staat / Land und seinen Beamten nicht zu?).
Nach Ihrer eigenen Argumentation, wäre somit auch für die anderen privat versicherten Kinder eine Subvention von 80 %, die bei den Beamten über die Beihilfe vom Staat übernommen wird, angebracht. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie unserer Argumentation in diesem Bereich folgen, und wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie die in Ihrer Einleitung beschriebene Gerechtigkeit für alle Kinder, nicht nur die der Beamten und gesetzlich Versicherten, in die Tat umsetzen würden. Eine einseitige Schlechterstellung nur einer Gruppe, die der 100 % privat Krankenversicherten Kinder, erscheint uns besonders nach Ihrer Argumentation über die Beamten als nicht gerecht. Die Finanzierung der Kinder folgt nicht aus der Umlage innerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erfolgt durch den Bundeszuschuss, der sich aus der Steuerumlage, die von allen Steuerpflichtigen erhoben wird, finanziert.
(SPD) Bei den nicht-beihilfeberechtigten Privatversicherten erfolgt dies über die Steuerabrechnung. Denn die Abschreibungsmöglichkeiten der Krankenversicherungskosten der PKV-Versicherten sind deutlich höher als die Abschreibungsmöglichkeiten der GKV-Versicherten. Vergleicht man die Beteiligung des Staates an den Versorgungskosten der GKV- und PKV-Versicherten pro Person, wird sichtbar, dass der Zuschuss des Staates für die PKV-Versicherten um ein Vielfaches höher ist als der Zuschuss für die GKV-Versicherten.
(UFKB) Entschuldigen Sie uns bitte unser Unwissen. Wir lesen das genau andersherum. Eventuell haben Sie sich bei der Begrifflichkeit vertan.
Im ESTG § 10 Nr. 3 a Sonderausgaben steht:
"Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge. 3Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind dies die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die, mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile, in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergleichbar sind; § 158 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes gilt entsprechend."
Das bedeutet, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung können zu 100 % abgesetzt werden, die zur privaten Krankenversicherung nur zum Teil. Der Privatkrankenversicherte kann somit prozentual weniger (in seltenen Fällen gleich viel) von seinem gezahlten Beitrag absetzen als ein vergleichbarer gesetzlich Versicherter. Dies ist aus unserer Sicht jedoch keine Ungerechtigkeit, da das Leistungsniveau der GKV für beide die Absetzungsgrenze bestimmt. Die Leistungen, die die Private Krankenversicherung über das Maß der Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus erbringt, kann nicht abgesetzt werden. Das wäre auch ungerecht. Es handelt sich somit um eine gleiche und gerechte Basis, bei der der PKV-Versicherte zu Recht meist weniger absetzen kann als der GKV-Versicherte. Dies jedoch umzudrehen und zu unterstellen, der PKV-Versicherte könne prozentual mehr von seinem gezahlten Beitrag absetzen, ist fachlich schlicht völlig falsch.
(SPD) Daher freut es uns sehr, von Ihnen zu hören, dass Sie eine beitragsfreie Versicherung der Kinder und Ehepartner*innen der PKV-Versicherten fordern. Denn in der Tat ist es schwierig, dass trotz der deutlich höheren Zuschüsse des Staates für die Privatversicherten in den Prämien der PKV der Solidaritätsgedanke in Form von Familien- oder Kindertarifen wenig abgebildet ist.
(UFKB) Leider verstehen wir Ihr Schlusswort nicht. Das passt irgendwie nicht zu Ihren Ausführungen und lässt die logische Verknüpfung der Textabschnitte aus unserer Sicht nicht zu. Mal sind Sie für die Gleichstellung oder sogar Besserstellung der privat Krankenversicherten (Beamte), mal finden Sie die steuerliche Besserstellung der einen Gruppe ungerecht, verwechseln aber die Gruppe, und dann verweisen Sie auf den Solidaritätsgedanken bei den Kindern von uns allen, um diesen den privat Versicherten (nicht Beamten) im selben Satz zu verweigern. Dies wünschen Sie, obwohl in diesem Bereich die Solidarität aus den Steuerzahlungen aller Steuerzahler über den Bundeszuschuss erfolgt.
Bei allen Ausführungen bleiben wir gefühlt in einer nebulösen, idiologischen Abrechnung zwischen den Krankenversicherungssystemen auf Kosten der Kinder hängen. Auf die Logik der Anfrage wird nicht eingegangen. Auch die Fallbeispiele in der Anfrage werden nicht beachtet oder kommentiert. Diese zeigen jedoch sehr eindeutig die Komplexität dieses Themas. Sie zeigen zudem, dass das alte Familienbild mit seiner schwarz / weiß Logik nicht mehr funktioniert. Die Welt ist komplexer geworden. Beide Krankenversicherungssysteme haben seit Langem ihre Berechtigung und Konkurrenz belebt die Versorgung aller Kranken. Es wäre schön, wenn alle Kinder gleichberechtigt und wahlfrei in ihrer Krankenversicherung wären. Es wäre schön, wenn wir keine einheitliche Besserstellung für gesetzlich versicherten Kinder oder privat versicherte Kinder von Beamten hätten. Es wäre schön, wenn wir als Gesellschaft alle Kinder gleich unterstützen würden, egal wie sie versichert sind, und keine Kinder zweiter Klasse schaffen, auch wenn dies meist nur von der anderen Seite betrachtet wird."