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Beispielhafte Möglichkeit zur unkomplizierten Beantragung eines VWL Aktienfondsdepots
Zusammenfassung
Wie funktioniert der Ablauf?
Wer bekommt Vermögenswirksame Leistungen?
Grundsätzlich kann erst einmal jeder Arbeitnehmer und Beamte Vermögenswirksame Leistungen besparen. Dem Arbeitgeber steht es hierbei frei, sich an den Vermögenswirksamen Leistungen zu beteiligen. Er übernimmt in diesem Fall einen Teil des Sparbeitrags. Dieser wirkt sich wie eine „kleine“ Gehaltserhöhung ohne vorherige Verhandlung aus. Bei Beamten beträgt die Förderung durch den Arbeitgeber im Jahr 2022 z.B. 6,65 Euro monatlich. Teilweise geht der freiwillige Zuschuss des Arbeitgebers (der Gehaltszuschuss) auf bis zu 40 Euro hoch. Dieses Geschenk sollte jeder annehmen, egal welches Einkommen er bezieht.
In seltenen Fällen hat der Arbeitgeber die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL) jedoch in Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVW) umfunktioniert. Diese können die Besparung von VWL sehr erschweren.
Wer wird gefördert?
Der Staat unterstützt zusätzlich Arbeitnehmer und Beamte mit relativ niedrigem Einkommen beim Vermögensaufbau. Sie können staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage und über die Wohnungsbauprämie erhalten. Um Prämien vom Staat zu erhalte, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen:
Wie erhalten Sie die Zuschüsse?
Tabelle mit Einkommensgrenzen und Förderbeträge 2022
Anlageform | Staatliche Förderung | Maximal zu versteuerndes Einkommen alleinstehend / verheiratet | Höhe der Förderung im Jahr alleinstehend / verheiratet |
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro / 80.000 Euro | 9 % des Jahressparbeitrags, höchstens 43 Euro/ 86 Euro |
Bausparvertrag | Wohnungsbauprämie | 35.000 Euro / 70.000 Euro | 10 % des Jahressparbeitrags, höchstens 70 Euro, / 140 Euro |
Fonds mit mindestens 60% Aktienanteil | Arbeitnehmersparzulage | 40.000 Euro / 80.000 Euro | 20 % des Jahressparbeitrags, höchstens 80 Euro / 160 Euro |
1. Dezember 2020 Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung und 1. Januar 2021 Wohnungsbauprämiengesetz
Sobald Sie die Arbeitnehmersparzulage vom Staat beantragen, sind Sie an eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit an Ihren Vertrag gebunden. Diese Frist endet immer zum 31.12. eines Jahres. Das letzte Jahr entspricht somit nicht zwingend einem kompletten Jahr. Es kann auch nur ein Rumpfjahr, bestehend z.B. aus einem Monat sein. Das Geld vom Staat erhalten Sie nach Vertragsende. Sie können für jeden abgeschlossenen Sparvertrag staatliche Förderung beantragen. Sollten Sie sich dennoch entscheiden vorher über das Geld zu verfügen, verlieren Sie nur den Anspruch auf die Sparzulage vom Staat. Die gezahlten Zuschüsse vom Arbeitgeber und somit Ihr Guthaben im Vertrag, gehört Ihnen und kann unter Wahrung von Kündigungsfristen ausgezahlt werden.
Was ist Ihr zu versteuerndes Einkommen?
Das zu versteuernde Einkommen entscheidet darüber, ob Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben. Es berechnet sich aus Ihrem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben. Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt.
Wie erhalten Sie die Sparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmersparzulage sozialversicherungs- und steuerfrei. Sie können die Zulage unabhängig davon beantragen, wer die VWL bezahlt. Sie können diese direkt bezahlen, aber auch der Arbeitgeber.
Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie jährlich mit Ihrer Einkommensteuererklärung mit der Steuererklärung beantragen.
Ihre VWL Anbieter stellt Ihnen hierzu die Anlage VL in Papierform zur Verfügung. Diese müssen Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Anlage VL ist eine Bescheinigung Ihrer Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft über die Sparsumme. Am Ende der sieben Jahre wird Ihnen die bewilligte Sparzulagen überwiesen.