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Kann ein Beamter bei der Landespolizei den Dienst aufgrund einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung nicht mehr ausführen, so ist er dienstunfähig. Die Dienstunfähigkeit von Beamten der Landespolizei kann nicht mit einer Berufsunfähigkeit (BU) gleichgestellt werden. Die Dienstunfähigkeit (DU) beinhaltet spezielle Bedingungen.
Für Beamte bei der Landespolizei gelten ähnliche Rahmenbedingungen wie für andere Beamte, soweit es um die Dienstunfähigkeit geht.
Ein Beamter bei der Landespolizei ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, seinen Dienst zu verrichten (vgl. die wortgleiche Definition in § 44 Abs. 3 SG und § 26 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG).
An dieser graphischen Übersicht können Sie die Entwicklung der Versorgung im Bereich der Dienstunfähigkeit für Landespolizisten und Pension ablesen.
Folgende Daten wurden zur Berechnung angenommen: A9, Polizist, Quelle ÖD-Navigator
Grundsätzlich besteht zum Beginn der Beamtenlaufbahn in der Landespolizei kein Anspruch auf irgendeine Absicherung. In der Zeit der Ausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Polizist im Falle der Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Auch nach der Ausbildung zum Polizisten (Beamter auf Probe) wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Erst nach 5 Jahren und der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ändert sich das. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Polizist eine Mindestversorgung vom Dienstherren zu. Wenn der Polizist ab dann dienstunfähig wird, wird er in den Ruhestand versetzt und erhält seine erdiente Pension. Er erhält aber mindestens die Mindestversorgung, wenn die erdiente Pension niedriger sein sollte. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Pensionsansprüche höher sind als die Mindestversorgung, erhält der Polizist auf Lebenszeit die schon erworbenen Pensionsansprüche.
Doch Vorsicht: Ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit steigen die Pensionsansprüche nicht weiter an! Die hierdurch entstehende zusätzliche Lücke der Pension sollte durch eine Private Altersvorsorge mit einer Beitragsbefreiung im Fall der Dienstunfähigkeit geschlossen werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat ihre eigenen Bedingungen, nach denen die Berufsunfähigkeit anerkannt wird. So gilt es meist einen Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % zur erreichen, der durch einen Arzt festgestellt wird. Dieser Berufsunfähigkeitsgrad kann regelmäßig überprüft werden. Die Versicherer verlassen sich bei der Feststellung nicht auf einen Amtsarzt oder den Dienstherren. Die Beurteilung wird vom Versicherer selbst nach objektiven, überprüfbaren Kriterien getroffen.
Die private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) für Polizisten schließt dieses Prüfungsverfahren aus. Das Urteil des Amtsarztes oder Dienstherren wird übernommen. Sollte der Dienstherr oder Amtsarzt somit einen Polizisten dienstunfähig schreiben, ist dieser dienstunfähig, bis der Amtsarzt anders darüber entscheidet. Es gibt keine Prüfung durch die privaten Versicherungen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Bei den Klauseln der Dienstunfähigkeit gibt es jedoch eine Unterteilung zwischen einer allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel und der für die Landespolizei nötigen speziellen Dienstunfähigkeitsklausel.
Nur wenige Versichererbieten eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizisten an.
Die Einsatzfähigkeit der Landespolizei ist an erhöhte körperliche und mentale Voraussetzungen gebunden. Sind die Polizisten und Polizistinnen nicht mehr in der Lage, diese besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen zu erfüllen und ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Bundesland abhängigen) keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit für den Dienst zu erwarten, liegt eine "spezielle Dienstunfähigkeit" vor.
Die Anforderung an die Fitness und den Gesundheitszustand des Polizisten legt dabei der Dienstherr fest. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit ist somit keine Entscheidung des Amtsarztes. Sie erfolgt durch die zuständige Behörde, die sich unter Berücksichtigung sowohl der ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen als auch der Persönlichkeit des Polizisten sowie dem ausgeübten Beruf als solchem ein eigenes Urteil bildet.
A9, Landespolizist auf Widerruf oder Polizist auf Probe, Quelle ÖD-Navigator
Bei einer Dienstunfähigkeit entwickelt sich das Ruhegehalt im Alter nicht weiter. Es bleibt bei der aktuellen Höhe der Dienstunfähigkeitsleistung! Durch die Differenz des erreichbaren Ruhegehalts zur Regelaltersgrenze mit dem heutigen Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit für Polizisten erhalten Sie die 3. Lücke. Wir empfehlen den Abschluss einer Privaten Altersvorsorge.
A9, Landespolizist auf Lebenszeit, Quelle ÖD-Navigator
Bei einer Dienstunfähigkeit entwickelt sich das Ruhegehalt im Alter nicht weiter. Es bleibt bei der Dienstunfähigkeitsleistung! Durch die Differenz des erreichbaren Ruhegehalts zur Regelaltersgrenze mit dem heutigen Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie die 3. Lücke. Wir empfehlen den Abschluss einer Altersrente. Bei Dienstunfähigkeit als Polizisten sollte die Altersvorsorge durch die Vereinbarung einer hohen Leistungsfalldynamik im Dienstunfähigkeitsfall die Lücke schließen.
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