Unabhängiger Versicherungsmakler
Servicezentrum Mechernich
Peter Schüller Weg 3
53894 Mechernich
Deutschland
Telefon: 02443-315883
kontakt@ufkb.de
Kann ein Richter oder Staatsanwalt den Dienst aufgrund einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung nicht mehr ausführen, so ist er dienstunfähig. Die Dienstunfähigkeit von Richtern oder Staatsanwälten kann nicht mit einer Berufsunfähigkeit (BU) gleichgestellt werden. Die Dienstunfähigkeit (DU) beinhaltet spezielle Bedingungen.
Für Richter oder Staatsanwälte gelten ähnliche Rahmenbedingungen wie für andere Beamte, soweit es um die Dienstunfähigkeit geht.
Ein Richter oder Staatsanwalt ist dienstunfähig, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, seinen Dienst zu verrichten (vgl. die wortgleiche Definition in § 44 Abs. 3 SG und § 26 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG).
An dieser graphischen Übersicht können Sie die Entwicklung der Versorgung im Bereich der Dienstunfähigkeit und Pension für Richter oder Staatsanwälte ablesen.
Folgende Daten wurden zur Berechnung angenommen: R3; Richter oder Staatsanwalt; 33 Jahre Beamter bis zur Pensionierung; Quelle ÖD-Navigator
Grundsätzlich besteht zum Beginn der Beamtenlaufbahn kein Anspruch auf irgendeine Absicherung. In der Zeit wird der Richter oder Staatsanwalt im Falle der Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Erst nach 5 Jahren und der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ändert sich das. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Richter oder Staatsanwalt eine Mindestversorgung vom Dienstherren zu. Wenn der Richter oder Staatsanwalt ab dann dienstunfähig wird, wird er in den Ruhestand versetzt und erhält seine erdiente Pension. Er erhält aber mindestens die Mindestversorgung, wenn die erdiente Pension niedriger sein sollte. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Pensionsansprüche höher sind als die Mindestversorgung, erhält der Richter oder Staatsanwalt auf Lebenszeit die schon erworbenen Pensionsansprüche.
Doch Vorsicht: Ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit steigen die Pensionsansprüche nicht weiter an! Die hierdurch entstehende zusätzliche Lücke der Pension sollte durch eine Private Altersvorsorge mit einer Beitragsbefreiung im Fall der Dienstunfähigkeit geschlossen werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat ihre eigenen Bedingungen, nach denen die Berufsunfähigkeit anerkannt wird. So gilt es meist einen Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % zur erreichen, der durch einen Arzt festgestellt wird. Dieser Berufsunfähigkeitsgrad kann regelmäßig überprüft werden. Die Versicherer verlassen sich bei der Feststellung nicht auf einen Amtsarzt oder den Dienstherren. Die Beurteilung wird vom Versicherer selbst nach objektiven, überprüfbaren Kriterien getroffen.
Die private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) für Richter oder Staatsanwälte schließt dieses Prüfungsverfahren aus. Das Urteil des Amtsarztes wird übernommen. Sollte der Amtsarzt somit einen Richter oder Staatsanwalt dienstunfähig schreiben, ist dieser dienstunfähig, bis der Amtsarzt anders darüber entscheidet. Es gibt keine Prüfung durch die privaten Versicherungen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Die echte (Dienstunfähigkeits-) DU-Klausel für Richter oder Staatsanwälte:
Eine gute Dienstunfähigkeits-Klausel erkennen Sie daran, dass sie Versicherten tatsächlich ein vereinfachtes (Leistungs-)Anerkenntnis bietet. Dabei verzichten einige Versicherer sogar auf ein eigenes (Über-)Prüfungsrecht, wenn ein Dienstherr die Dienstunfähigkeit des Richters oder Staatsanwalts festgestellt hat. Ist dies der Fall, sprechen wir von einer „echten“ oder zumindest „eingeschränkt echten“ Dienstunfähigkeits-Klausel. Eingeschränkt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit des Richters oder Staatsanwalts ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen anerkennt, also zumindest diesen Sachverhalt überprüfen kann. Ein solches Prüfungsrecht kann den Versicherer oder die Versichertengemeinschaft vor Willkür eines Dienstherrn schützen.
Die unechte (Dienstunfähigkeits-) DU-Klausel für Richter oder Staatsanwälte:
Lautet eine Regelung etwa „Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt“, dann begründet dies ein vollständig eigenes Prüfungsrecht des Versicherers. Denn allein durch die „und“- Formulierung darf der Versicherer neben dem Vorliegen von Dienstunfähigkeit des Richters oder Staatsanwalts auch prüfen, ob die Beeinträchtigung ursächlich für die Nichterfüllung der Dienstpflicht ist. Somit kann ein Versicherer zu einer abweichenden Einschätzung gegenüber dem Dienstherrn kommen. Was unter Umständen bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen im Fall der Dienstunfähigkeit erbracht werden.
Die Günstiger-Prüfung:
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Richter oder Staatsanwälte nach den Berufsunfähigkeitsbedingungen berufsunfähig sind, der Dienstherr sie aber trotzdem nicht für dienstunfähig erklärt. Stattdessen werden Betroffene auf einen anderen Posten versetzt. In solchen Fällen ist eine Formulierung in den Bedingungen, wie beispielsweise „Bei Beamten liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn …“ vorteilhaft. Das „auch“ bedeutet, dass auch eine 50%ige Berufsunfähigkeit zum Erhalt der Leistung ausreichen würde.
Beamte auf Probe:
Weiterhin gibt es noch Besonderheiten für Beamte auf Probe (BaP). Hier finden wir nicht selten Restriktionen in den Bedingungswerken, die sich auch in einer zeitlichen Befristung der Leistung auf 24 oder 36 Monate ausdrücken. Zu beachten ist hierbei, dass Beamte Probe (letztere mit Ausnahmen bei DU aufgrund Dienstbeschädigung / Dienstunfall) ohne Versorgungsansprüche von ihrem Dienstherrn entlassen werden können, da sie im Regelfall die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben.
Verzicht auf konkrete Verweisung bei der Nachprüfung von Beamten auf Lebenszeit:
Einige Anbieter verzichten bei ihrer DU-Klausel für Richter oder Staatsanwälte auf die Möglichkeit, Beamte auf eine andere konkret ausgeübte Tätigkeit zu verweisen. Dies kann durch eine entsprechende Klarstellung in den Bedingungen erfolgen. Oder, wenn keine expliziten Regelungen getroffen wurden, durch die Bestätigung, dass der Versicherer so lange leistet, wie die in den Ruhestand versetzte versicherte Person fortlaufende Bezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt).
R3, Richter oder Staatsanwalt auf Probe, 33 Jahre Beamter bis Pension, Quelle ÖD-Navigator
Bei einer Dienstunfähigkeit entwickelt sich das Ruhegehalt im Alter nicht weiter. Es bleibt bei der aktuellen Höhe der Dienstunfähigkeitsleistung! Durch die Differenz des erreichbaren Ruhegehalts zur Regelaltersgrenze mit dem heutigen Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit für Richter und Staatsanwälte erhalten Sie die 3. Lücke. Wir empfehlen den Abschluss einer Privaten Altersvorsorge.
R1, Richter oder Staatsanwalt, 38 Jahre Beamter bis Pension, Quelle ÖD-Navigator
Bei einer Dienstunfähigkeit entwickelt sich das Ruhegehalt im Alter nicht weiter. Es bleibt bei der Dienstunfähigkeitsleistung! Durch die Differenz des erreichbaren Ruhegehalts zur Regelaltersgrenze mit dem heutigen Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie die 3. Lücke. Wir empfehlen den Abschluss einer Altersrente. Bei Dienstunfähigkeit als Richter oder Staatsanwalt sollte die Altersvorsorge durch die Vereinbarung einer hohen Leistungsfalldynamik im Dienstunfähigkeitsfall die Lücke schließen.
Schauen Sie sich auch unsere weiteren Dienstunfähigkeitsversicherungen für Bundespolizei, Justizvollzug, Lehrer, Professoren, Richter und Staatsanwalt, Verwaltung, Feuerwehr, Landespolizei, Soldat, Zoll an.