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Unabhängiger Versicherungsmakler
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Werden Verkehrssicherungspflichten bei der Durchführung des eigenen Bauvorhabens verletzt, greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die entweder durch Dritte an der Baustelle oder an Dritten auf der Baustelle zugefügt werden.
Beispiel: Die Baustelle wurde nicht richtig abgesichert und jemand erleidet dadurch einen Schaden. Privat- und Betriebshaftpflicht greifen hier nur bis zu einer gewissen Summe. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der Bausumme des Bauprojekts