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Dies könnte ein Muster für eine Empfehlung sein. Neben einem Vergleich mittels professioneller Software, in dem wir die Privaten Krankenversicherer (PKV) gegenüber stellen, könnte dies eine Empfehlungsaufarbeitung sein. In dieser gehen wir weit über die Gegenüberstellung in der Vergleichssoftware hinaus.
Vorsicht, ein oft begangener Fehler: Es herrscht bei Zahnärzten häufig die Überzeugung, dass sich Kollegen untereinander kostenlos behandeln. Aus diesem Grund wird oft ein reduzierter Zahnbaustein in der Krankenversicherung angeboten und abgeschlossen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Annahme oft nicht stimmt. Besonders bei schweren Zahnbehandlungen oder später in der gesundheitlich teuren Rentenzeit kennen wir fast keine Fälle, in denen Rentner, die Zahnärzte waren, kostenlos oder kostenreduziert behandelt und versorgt wurden. Die kostenlose Behandlung von Zahnärzten untereinander beschränkt sich meist auf die alltägliche Untersuchung unter Kollegen während der aktiven Arbeitszeit. Diesen preisreduzierenden Faktor berücksichtigen Zahnärztetarife.
Als Zahnarzt macht es Sinn, einen möglichst hohen Beitrag und eine geringe Selbstbeteiligung (SB) in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Der Beitrag wird mit dem Arbeitgeber geteilt und es werden hohe Altersrückstellungen gebildet. Bei Leistungsfreiheit bekommen Sie die Beitragsrückerstattung, im Krankheitsfall sind Sie optimal abgesichert. Durch diese Betrachtung relativiert sich der Eigenanteil, den man bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) als angestellter zahlt auf ein Minimum. Eine komische Botschaft: Ein hoher Krankenversicherungsbeitrag ist für Sie meist die günstigste Variante.
Zusätzlich ist ein Krankentagegeld (KT) abgestimmt auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in vergleichbarer Höhe zwingend angeraten.
Die A bietet mit Ihren Tarifkombinationen A aus unserer Sicht den besten Zahnärztetarif mit den besten Leistungen und das überzeugendste Versicherungskonzept. Sie sind so umfänglich versichert, dass Sie sich um fast nichts Gedanken machen müssen. Selbst der weltweite Schutz ist dauerhaft gewährleistet. Hinzu kommt, dass die A in diesen Tarifen die Möglichkeit einer sechsmonatigen Beitragsfreiheit in der Elternzeit bietet oder eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4.
Die B ist eine interessante Alternative in der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte. Grundsätzlich ist sowohl der Tarif als auch die Gesellschaft sehr gut bewertet. Wenn Sie eventuell planen aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit überzugehen, sind die breiteren Möglichkeiten bei der Wahl der Selbstbeteiligung sehr interessant.
Die C bietet in Ihrem PKV-Tarif C für Zahnärzte einen sehr guten Versicherungsschutz, der jedoch im Vergleich zu den vorgenannten etwas abfällt. Das an die Bundesbeihilfe (für Beamte) angelehnte Heilmittelverzeichnis unterliegt dem Änderungsrisiko. Wenn der Staat die Beihilfe in Zukunft kürzt, ist auch die C Private Krankenversicherung (PKV) davon betroffen. Auch die eingeschränkten Heilpraktiker-Leistungen sind etwas unglücklich. Dafür bietet die C 6 Monate Beitragsbefreiung ihrer Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte bei Elternzeit und Beitragsfreiheit der ersten 6 Monate nach Geburt des Kindes für das Kind im selben PKV Tarif für Zahnärzte. (Wichtig: Der Antrag auf die Versicherung auf Private Krankenversicherung (PKV) muss dennoch direkt nach der Geburt gestellt werden.) Beim Geldanlagemanagement, der Beitragsstabilität und bei der Versicherergröße ist die C derzeit der am besten aufgestellte Krankenversicherungsanbieter für Zahnärzte. Das spricht auch für die langfristige Beitragsstabilität.
Die D hat mit ihrem Tarif D zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte ein interessantes Konzept auf den Markt gebracht. Durch die Bonuserstattung von 100 Euro pro Monat reduziert sich der Beitrag direkt. Auch die Wahl der Höhe der Selbstbeteiligung von 0 - 3.000 Euro ist mit die Breiteste im Markt. Leider hat der Tarif auch einige Haken mit unbegrenzter Selbstbeteiligung. Diese sind z.B.: Heilpraktikerleistungen oder auch die Möglichkeit eine Privatklinik aufzusuchen…
Die E bietet mit ihrem Tarif E für Zahnärzte einen soliden Tarif, der leider einige Lücken hat. Der Zugang zu Privatkliniken, ein eigenes Heilmittelverzeichnis oder Leistungszusagen für Hilfsmittel machen den Tarif etwas kompliziert. Auch gibt es nur eine Selbstbeteiligungsvariante. Vorsorgeuntersuchungen gehen in den normalen Abrechnungsablauf und sind somit Selbstbeteiligungs- und Beitragsrückerstattungsschädlich. Eigentlich ein recht guter Tarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV), er hat aber den Anschluss bei den Neuerungen im Markt etwas verpasst.
Die F bietet im Tarif F im Zahnärztetarif solide Leistungen. Zudem bietet er aufgrund der garantierten und erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung interessante Anreize für Kunden. Preislich ist dies sicherlich der interessanteste Tarif für den Augenblick. Wir vermuten jedoch, dass dieser extrem günstige Preis in Zukunft zu deutlichen Beitragssteigerungen in dieser Privaten Krankenversicherung (PKV) für Zahnärzte führt. Für sehr preisaffine Kunden, die sich des Risikos der Beitragserhöhungen bewusst sind, könnte es aber ein attraktiver Tarif sein. Es sollten in diesem Fall aber auf jeden Fall zusätzliche Rückstellungen für Beitragssteigerungen gebildet werden.
Die G bietet mit Ihrem Tarif G in der Privaten Krankenversicherung (PKV) einen sehr leistungsstarken Tarif, der bei vielen Tests sehr gut abschneidet. Wir sind besonders beim Beitrag sehr kritisch. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum die G einen älteren und leistungsschwächeren Tarif in der aktuellen Produktpalette hat, der aktuell aber ca. 30 % teurer ist. Auch im Bereich des weltweiten Versicherungsschutzes ist die G nicht zeitgemäß. Für sehr preisaffine Kunden, die sich des Risikos der Beitragserhöhungen bewusst sind, könnte es aber ein attraktiver Tarif sein. Es sollten in diesem Fall aber auf jeden Fall zusätzliche Rückstellungen für Beitragssteigerungen gebildet werden.
Kalkulation OK, aber viele Leistungseinschränkungen
Die H im Tarif H Zahnärztetarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) kann für Angestellte ein Alternative sein. Hier sollte man sich der Lücken aber bewusst sein.