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Berufsunfähigkeitsversicherung Allianz Psyche Entscheidungsmatrix
Angesichts steigender Zahlen psychischer Erkrankungen – insbesondere auch bei jungen Leuten – wurde das Regelwerk der Allianz für die Gesundheitsprüfung psychischer Erkrankungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) und in der Hinterbliebenenvorsorge (Risikolebensversicherung [L0/L0DL], Kapital bei Tod [C-Baustein], lebenslange Risikolebensversicherung) der Allianz grundlegend überarbeitet.
In der BU/DU konnten wir bisher nur wenigen Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihrer Krankengeschichte ein Versicherungsangebot machen. Mit dem neuen Regelwerk der Allianz sollen mehr Betroffene Zugang zur BU/DU erhalten. Und zwar häufig auch dann, wenn sie sich aktuell erfolgreich in therapeutischer bzw. medizinischer Behandlung befinden (z.B. Gesprächstherapie, Medikamente).
Abhängig von Art und Schwere der Erkrankung kann in der BU/DU für das erhöhte Risiko eine Ausschlussklausel erforderlich sein, gegebenenfalls in Kombination mit einem Beitragszuschlag.
Wird eine Ausschlussklausel vereinbart, bedeutet das, dass die Versicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit aufgrund psychischer und psychosomatischer Erkrankungen nicht leistet. Dafür bekommen die Betroffenen aber jetzt leichter – oder überhaupt – einen Zugang zum Versicherungsschutz.
Zusätzlich zur Ausschlussklausel angesetzte Beitragszuschläge für Burnout, leichte und mittelschwere Depressionen sind mit einer Prüfoption versehen. Mit dieser Option hat der Versicherte bei der Allianz nach 5 Jahren den Anspruch, dass der Beitragszuschlag überprüft wird.
Für genauere Informationen können Sie hier die Präsentation der Allianz herunterladen.
In der Hinterbliebenenvorsorge sind nach der Überarbeitung des Regelwerks in vielen Fällen geringere Risikozuschläge für psychische Erkrankungen angesetzt.