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Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie können frei zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) in Form einer Restkostenversicherung zur Beihilfe wählen. Für Beamte ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedoch meist wenig sinnvoll, da über den Dienstherrn ein Beihilfeanspruch von mindestens 50 % der Krankheitskosten besteht. In vielen Bundesländern besteht sogar ab zwei Kindern ein Beihilfeanspruch von 70%. In der Pension besteht auch meistens ein Beihilfeanspruch von 70%. Kinder haben meist einen Beihilfeanspruch von 80%. Um die verbleibenden Krankheitskosten zu decken, muss entweder eine Restkostenversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden (diese ist deutlich günstiger als eine Krankenvollversicherung PKV) oder es wird für die komplette 100% Absicherung die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen. Es kann in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) immer nur der Vollschutz versichert werden. Über diesen Weg trägt der Beamte meistens zu 100% den anfallenden Beitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Gesetzliche Pflegepflichtversicherung (PPV). Es gibt meist keinen Arbeitgeberzuschuss. Der Dienstherr beteiligt sich somit meist nicht an den Beiträgen.
Die Aufnahme in die private Restkostenversicherung der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Sie als Beamter ist mit einer Überprüfung des Gesundheitszustands über die Antragsfragen verbunden. Oft reichen diese Antragsfragen über einen Zeitraum von 3 Jahren ambulant, 5 Jahren stationär und 10 Jahren psychische Erkrankungen oder Behandlungen zurück. Hatten Sie in diesem Zeithorizont bereits mit Vorerkrankungen zu kämpfen, ist für Sie eine anonyme Risikovoranfrage sehr zu empfehlen. Wir bieten diese gerne kostenlos an. Sollte sich auf diesem Weg herausstellen, dass die Versicherer Ihnen aufgrund der Gesundheitsfragen kein Angebot unterbreiten können, kommt vor allem die Öffnungsklausel bzw. Öffnungsaktion privater Krankenversicherungen in Frage.
Bitte beachten Sie: Oft werden wir mit einer erhöhten Erwartung bei der Öffnungsklausel von unseren Kunden konfrontiert. Für uns als Vermittler ist dieser Weg komplett uninteressant. Wir verdienen keinen Cent an einer Vermittlung. Es werden keine Provisionen fällig. Es handelt sich um eine reine Leistung unter Menschen, die sich helfen wollen, treu nach dem Motto „Jeden Tag eine gute Tat“. Wir helfen Ihnen dennoch gerne weiter, wären aber dankbar, wenn die gute, kostenlose Arbeit in diesem Bereich der Türöffner für andere Bereiche ist. Einen fairen Umgang würden wir uns wünschen.