Unabhängiger Versicherungsmakler
Servicezentrum Mechernich
Peter Schüller Weg 3
53894 Mechernich
Deutschland
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Viele Versicherer sind nicht bereit Interessenten zu versichern, wenn Sie das Medikament PrEP (Prä-Expositionsprophylaxe) zur Vorbeugung vor einer HIV Infektion einnehmen. Im ersten Moment erscheint dies diskriminierend und antiquiert. Oft begründen Versicherer die pauschale Ablehnung auch mit den hohen Nebenwirkungen des Medikaments.
Wir als unabhängiger Versicherungsmakler sehen unsere Aufgabe nicht darin philosophisch mit jedem Krankenversicherer über dessen Ansicht zu diskutieren. Wir möchten unseren Kunden und Interessenten dabei helfen, den passenden Versicherungsschutz beim passenden Versicherungsunternehmen zu finden. Aus dem Grund haben wir bei den Privaten Krankenversicherern diese Anfrage gestartet. Diese Anfrage spiegelt jedoch noch den damals aktuellen Stand wieder. Aktuell kann sich einiges geändert haben. Aus dem Grund macht eine Anfrage über uns Sinn.
Gerne helfen wir Ihnen bei Ihren Fragen zur PKV weiter. Klicken Sie einfach hier.
Die Antworten der Versicherer folgen direkt nach unserer Anfrage in diesem Beitrag.
Wir erstellen für Sie auch gerne eine anonyme Risikovoranfrage für Ihre Private Krankenversicherung (PKV), Restkostenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Dienstunfähigkeitsversicherung (DU).
"Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist eine Grundsatzanfrage. Bei der Anfrage gibt es neben dem Medikament keinerlei weitere gesundheitlich erschwerende Angaben. Es gibt keinerlei weitere Angaben bei den Gesundheitsfragen. Es gibt kein Geburtsdatum, keine Größe, kein Gewicht und kein Geschlecht.
In den letzten zwei Jahren haben wir immer wieder mit dem Medikament PrEP, vorrangig bei Homosexuellen, zu tun. Das Medikament wird zur Verhinderung der Infektion mit HIV eingenommen. Leider stellen wir immer wieder fest, dass dieses Medikament zu erheblichen Schwierigkeiten beim Abschluss einer PKV/ Restkostenversicherung führt. Aus dem Grund bitten wir Sie uns folgende Fragen schriftlich per Mail verbindlich zu beantworten. Bitte schreiben Sie hinter die einzelnen Punkte:
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Antworten:
anbei die Antwort zur Ihrer Anfrage (PrEP Medikament):
Antwort 1:
"zur Versorgung mit der Präexpositionsprophylaxe HIV („PreP“, Wirkstoffe Tenofovirdisoproxil und Emtricitabin) gibt es eine Vereinbarung des PKV Verbands mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V. Wir sind dieser Vereinbarung beigetragen und erstatten die PreP im Rahmen der Vereinbarung.
Voraussetzungen für die Erstattung sind:
Antwort 2:
"vielen Dank für die eingereichte Risikovoranfrage.
Nutzt ein Kunde lediglich ein Präparat zur Präexposionsprophylaxe ohne dass eine HIV-Erkrankung vorliegt, ist eine Absicherung grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass keine anderweitigen Erkrankungen vorliegen, die dem entgegenstehen. Es ist ratsam, diesen Sachverhalt im Antrag zu schildern, um Rückfragen vorzubeugen. Ein Zuschlag wird nicht erhoben.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Präparate zur Prophylaxe von HIV in unseren Tarifen der Krankenvollversicherung grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind. Eine Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Erstattung im Rahmen der Kulanz möglich ist, erfolgt im Leistungsfall und kann im Vorfeld nicht zugesagt werden."
Antwort 3:
"Die Einnahme des Medikamentes führt mittlerweile zur Ablehnung:"
Antwort 4 (aktuellste):
"leider weiterhin nicht versicherbar/Ablehnung:
Bei Personen, die bei Antragsstellung die Einnahme eines Medikaments zur HIV Präexpositionsprophylaxe angeben (ICD10 Code Z29.22), lehnen wir eine Absicherung in der Heilkostenvollversicherung ab."
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"hier besteht grundsätzlich keine Versicherungsfähigkeit."
"Nach versicherungsmedizinischer Prüfung der eingereichten Unterlagen können wir keinen Versicherungsschutz bieten.
Unsere Entscheidung bezieht sich dabei nicht nur auf den aktuellen Gesundheitszustand. Im Interesse der Versichertengemeinschaft muss berücksichtigt werden, wie sich das Krankheitsbild und das damit einhergehende Kostenrisiko in Zukunft entwickeln kann."
"Vielen Dank für die eingereichte Vorabanfrage und das entgegengebrachte Interesse an unserem Unternehmen.
Leider können wir dieses Risiko aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht zeichnen.
Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich unsere Einschätzung auf medizinische Erkenntnisse und statistische Erhebungen stützt, aus der sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen."
Antwort 1:
"Die Einnahme von PREP hat eine Risikobedeutung hinsichtlich der Kosten - aber auch hinsichtlich der möglichen Folgen der Einnahme.
Daher benötigen wir zur Antragsprüfung folgende Unterlagen:
Gesundheitsfragen
Angaben des PREP- Präperat mit Angaben zur Dauer der Behandlung.
Wenn die medikamentöse Behandlung abgeschlossen ist, dann benötigen wir ein großes Blutbild zur Überprüfung einzelner Blut- und Laborwerte und das Ergebnis eines HIV-Testes (Alter maximal 6 Wochen)
Erst mit diesen Informationen ist eine Bewertung der Anfrage möglich."
Antwort 2 (aktuellste):
" Solange das Medikament aktuell noch eingenommen wird, erfolgt eine Ablehnung."
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"wir freuen uns über Ihre Anfrage. Vielen Dank dafür!
Die Versicherung können wir leider nicht übernehmen. Auch nicht zu besonderen Bedingungen. Bitte haben Sie für unsere Entscheidung Verständnis. Vielen Dank."
"Ist der Interessent trotz Einnahme des Medikaments bei Ihnen versicherbar? => nein, die Einnahme dieses Medikaments führt auch bei unserer Gesellschaft zu einer Ablehnung"
"Aufgrund der Einnahme einer Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Vorbeugung einer HIV-Infektion, besteht ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Kunden, die PrEP einnehmen, sind daher nicht versicherbar."
"vielen Dank für Ihre medizinische Voranfrage. Beigefügt erhalten Sie das Ergebnis. Dazu noch einmal Ihre Fragen – die Antwort fügen wir bei.
Unsere Prüfung erfolgt ungeachtet der sexuellen Neigung unserer Interessenten. Alleine die hohen Kosten (Medikamente inklusve Arztbesuche, Laborkontrollen etc.) lassen kein Angebot zu. Auch dürfen wir nicht die Folgen außer Acht lassen.
PrEP ist kein medizinisch indiziertes Arzneimittel und kann zu diversen Nebenwirkungen, wie z.B. Nierenfunktionsstörungen, Anstieg des Blutzuckers, Veränderung der Leber- und Gallenwerte, Entzündung der Bauchspeicheldrüse, Muskelschwäche etc. und damit zu einer dauerhaften Gesundheitsveränderung führen. Die Einnahme von PrEP ist kein 100%iger Schutz vor einer HIV-Infektion. Laut medizinischer Studie erkranken 50% der PrEP-Anwender an einer Geschlechtskrankheit.
Kein Angebot möglich"
"vielen Dank für die Risikovoranfrage.
Wir haben Ihre Anfrage umfassend und sachgerecht geprüft.
Wir bedauern, dass wir aufgrund unserer Annahmerichtlinien den gewünschten Versicherungsschutz nicht anbieten können und hoffen auf Ihr Verständnis."
Antwort 1:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider können wir Ihnen keinen Vorschlag für Ihren Kunden unterbreiten"
Antwort 2 (aktuellste):
"nach aktueller Lage können wir bei Einnahme des Präparats kein Angebot abgeben."
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund der Einnahme des genannten Medikamentes können wir leider keinen Versicherungsschutz anbieten.
ich bitte um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung."
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund der erheblichen Kosten (u.a. ist die Einnahme nur unter laufender ärztlicher Betreuung und regelmäßigen
umfangreichen Kontrollen möglich) und dem Risiko für Nebenwirkungen (v.a. Verringerung der Leistungsfähigkeit
der Niere bis hin zu schweren Nierenschädigungen) können wir kein Angebot abgeben.
Wir bitten um Ihr Verständnis"
"vielen Dank für die eingereichte Voranfrage
Aufgrund der angegebenen Vorerkrankung-/en können wir den gewünschten Versicherungsschutz aus medizinischen Gründen nicht übernehmen. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich unsere Einschätzung auf versicherungsmedizinische Erkenntnisse sowie statistische Erhebungen stützt, aus der sich keine allgemeinmedizinischen Rückschlüsse ziehen lassen."
Antwort 1:
" vielen Dank für die eingereichten Unterlagen zur Risikovorprüfung. Wir kommen zu folgender vorläufigen Einschätzung
Leistungsausschluss:
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Kosten der Präexpositionsprophylaxe (PrEP), insbesondere die in der jeweils gültigen Vereinbarung über die HIV-PrEP nach § 20j SGB V im Bundesmantelvertrag-Ärzte und den Deutsch-Österreichischen PrEP-Leitlinien genannten Leistungen, wie Medikamente, Beratung und erforderliche Untersuchungen.
Die Einschätzung gilt unter Vorbehalt unserer Annahmerichtlinien. Wir freuen uns auf Ihren Antrag.
Sofern Sie mit den o.g. Bedingungen einverstanden sind, übernehmen Sie den Risikozuschlag mit der Diagnose in den Antrag. Alternativ kann diese Mail, vom Kunden unterschrieben, dem Antrag beigefügt werden.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen mit dem R+V-Antrag ein:
ein Verweis auf diese Vorabanfrage ersetzt die vollständige Gesundheitserklärung nicht.
Die Voreinschätzung basiert auf den vorgelegten Unterlagen, die eine vollständige Risikoprüfung nicht ersetzt.
Sollte das Ergebnis der abschließenden Antrags-/Risikoprüfung ungünstiger ausfallen, insbesondere durch abweichende Informationen oder zusätzliche Erkenntnisse, so werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Der Versicherungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt wird oder die R+V Krankenversicherung AG schriftlich die Annahme des Antrages erklärt."
Antwort 2 (aktuellste):
"die Person ist bei uns versicherbar. Es findet lediglich ein Ausschluss, für das Medikament und damit stattfindende Behandlungen / Beratungen, statt. Grund ist, dass es sich um keine medizinisch notwendige Sache handelt, welche ungefähr so zusehen ist, wie Verhütungsmittel"
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Antwort 1:
"Um diese prüfen zu können, benötigen wir noch das Geb.Datum. Bitte teilen Sie uns dies noch mit.
Bitte nennen Sie bei Einreichung der Unterlagen die im Betreff aufgeführte SIP-ID/RIVO-ID oder fügen Sie diese Mitteilung bei.
Wir freuen uns bald von Ihnen zu hören."
Antwort 2 (aktuellste):
"vielen Dank für Ihre Risikovoranfrage. Gerne haben wir die vorliegenden Unterlagen geprüft.
Leider können wir den gewünschten Versicherungsschutz nicht anbieten.
Grundlage unserer Entscheidung: Das Risiko hinsichtlich des weiteren Verlaufs, Medikamenteneinnahme und daraus resultierender Nebenwirkungen, ist nicht einschätzbar."
"Ist der Interessent trotz Einnahme des Medikaments bei Ihnen versicherbar? Nein – die weiteren Fragen haben sich somit erledigt."