Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) bei Heuschnupfen
Menschen mit Heuschnupfen, Hausstaub-, Insektengift- oder Tierallergie können sich gegen ihre Allergie hyposensibilisieren lassen. Diese Behandlung gewöhnt das Immunsystem an die Allergieauslöser. Dadurch können die Beschwerden nachlassen.
"Das Ziel einer Hyposensibilisierung (spezifische Immuntherapie) ist es, die Allergiesymptome mittel- und langfristig zu verringern. Sie dauert mindestens 3 bis 5 Jahre. Eine Hyposensibilisierung ist sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen möglich.
Wie funktioniert eine Hyposensibilisierung?
Der Begriff Hyposensibilisierung beschreibt das Ziel der Behandlung: Sie soll das Immunsystem an die Allergieauslöser (Allergene) gewöhnen. Wer gegen etwas allergisch ist, reagiert nämlich überempfindlich auf einen eigentlich harmlosen Stoff. Der Organismus produziert Antikörper, um sich zu schützen – vor dem irrtümlich für schädlich gehaltenen Allergen. Die Antikörper sind Teil einer Kettenreaktion, die zu den allergischen Beschwerden führt.
Bei der Hyposensibilisierung werden dem Körper Extrakte mit dem Allergen zugeführt. Dadurch versucht man, dem Körper beizubringen, anders zu reagieren: Es ist in etwa so, als würde man gegen die eigene Allergie „geimpft“. Die Allergenextrakte können gespritzt oder als Tablette oder Tropfen eingenommen werden."
Quelle: gesundheitsinformationen.de
Was ist das Problem beim Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) bei einer laufenden Desensibilisierung / Hyposensibilisierung?
Leider tun sich viele Private Krankenversicherer beim Abschluss eines Krankenversicherungsantrags mit einer laufenden Desensibilisierung sehr schwer. Dies ist für uns schwer nachzuvollziehen, da die Desensibilisierung die Allergiesymptome in Zukunft lindern soll. Eine Verschlechterung der Allergie ist nicht zu erwarten.
Grundsätzlich fallen für das Medikament und die Behandlung Kosten an. Das diese über einen Zuschlag zeitlich befristet gegenfinanziert werden, ist nachvollziehbar. Leider gibt es jedoch Krankenversicherer, die die Versicherbarkeit der Privaten Krankenversicherung in diesem Fall komplett verweigern oder Ausschlüsse definieren, die im Ernstfall zu unkalkulierbaren Kosten und Risiken führen. Aus diesem Grund haben wir bei den Krankenversicherern nachgefragt.
Unsere Anfrage an die Privaten Krankenversicherer (PKV) zur Desensibilisierung / Hyposensibilisierung lautete:
"männlich
Geb.: 15.08.1995
KV-Voll
Consultant
ausschließliche Erkrankungen:
leichter Heuschnupfen gegen Gräser und Frühblüher im Frühjahr; leichtes Nase kribbeln, kein Fliesschnupfen, sehr selten leichtes Augenjucken, keinerlei Atembeeinträchtigung keine Medikamente
Aktuell in Desensibilisierung / Hyposensibilisierung mit folgendem Medikament: GRAZAX® 75.000 SQ®-T"
Desensibilisierung / Hyposensibilisierung Antworten Private Krankenversichersicherer Zusammenfassung
In diesem Fall ist eine genaue Prüfung der Antworten wichtig.
Abstufungen der Antworten zur Privaten Krankenversicherung
Beste Antwort:
Versicherbarkeit ohne Ausschlüsse mit keinem oder geringem Zuschlag
Akzeptable Antwort
Versicherbarkeit mit reinem Ausschluss für die Desensibilisierung / Hyposensibilisierung und keinem oder geringem zusätzlichem Zuschlag. Alle Folgen aus der Desensibilisierung / Hyposensibilisierung werden übernommen.
Inakzeptable Antwort, unbedingt meiden:
Versicherbarkeit mit Ausschluss für die Desensibilisierung / Hyposensibilisierung und allen Folgen aus der Desensibilisierung / Hyposensibilisierung. Hier handelt es sich um ein existenzielles Risiko.
Allianz
Antwort 1 Allianz:
"Allergische Rhinopathie durch Pollen RZ 55,21 EUR; Maßnahmen zur Desensibilisierung Leistungsausschluss"
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert. Zusätzlich wird für das nicht versicherte Risiko ein erheblicher Zuschlag genommen?
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Allianz:
"der Leistungsausschluss bezieht sich nur auf die Maßnahmen zur Desensibilisierung (siehe Voum S. 6). Das heißt, die Behandlung/ Medikamente zur Desensibilisierung.
Alle Folgen, auch der von Ihnen benannte, anaphylaktischer Schock sind mitversichert."
ARAG
Antwort 1 ARAG:
"Leistungsausschluss für Desensibilisierung
Für Desensibilisierung sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Behandlungen und Arzneimittel besteht kein Versicherungsschutz.
Vereinbarung wegen Pollinose
Bitte kreuzen Sie die gewünschte Vereinbarung an.
☐ Risikozuschlag wegen Pollinosis (Heuschnupfen)
Tarif ME600 Zuschlag: 25,00 Euro
Bitte beachten Sie: Dieser Beitragszuschlag wird gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei einer eventuell notwendigen Beitragsanpassung ebenfalls geändert.
oder
Statt der Vereinbarung eines Risikozuschlages für die Erkrankung Pollinosis (Heuschnupfen) besteht auch die Möglichkeit einen krankheitsbezogenen Selbstbehalt von 500 Euro pro Kalenderjahr zu vereinbaren. Dieser gilt zusätzlich zu einem eventuell vereinbarten tariflichen, krankheitsunabhängigen Selbstbehalt.
Tarifliche Leistungen für Pollinosis (Heuschnupfen) und Folgen werden zuerst auf den krankheitsbezogenen Selbstbehalt angerechnet. Ist dieser ausgeschöpft, werden weitere tarifliche Leistungen für Heuschnupfen und Folgen auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet.
Die Vereinbarung des krankheitsbezogenen Selbstbehaltes ist zeitlich nicht befristet. Sie gilt für die gesamte Vertragsdauer.
Endet die Versicherung unterjährig, vermindert sich der krankheitsbezogene Selbstbehalt nicht.
Seite 3 von 3
Bei einem Tarifwechsel innerhalb der Krankheitskostenvollversicherung gilt die Vereinbarung des krankheitsbezogenen Selbstbehaltes auch im Zieltarif.
Wichtiger Hinweis bei späterer Umstellung von einer Krankheitskostenvollversicherung in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse:
Die Leistungsgrenzen in unseren Tarifen für Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse liegen regelmäßig unterhalb des mit Ihnen im Rahmen Ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung vereinbarten krankheitsbezogenen Selbstbehaltes. Daher wird der krankheitsbezogene Selbstbehalt bei einer vereinbarten Umwandlung Ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung in eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung durch einen entsprechenden Leistungsausschluss ersetzt. Dieser Leistungsausschluss gilt für die Krankheiten, die von dem krankheitsbezogenen Selbstbehalt umfasst werden. Für diese Erkrankungen besteht also in der Zusatzversicherung kein Versicherungsschutz mehr."
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 ARAG:
"bei Folge-Erkrankungen, die durch eine Desensibilisierung entstehen, wird eine Leistungsprüfung vorgenommen.
Die Behandlungen der Desensibilisierung und deren Medikamente sind ausgeschlossen."
Nachfrage UFKB:
"leider verstehe ich die Antwort nicht. Sind Folgen versichert oder nicht?"
Antwort 3 ARAG:
"leider können wir Ihnen nicht pauschal sagen, ob die Folgen versichert sind oder nicht.
Bei Folgeerkrankungen wird dann eine Leistungsprüfung vorgenommen."
Axa / DBV
Antwort 1 AXA / DBV:
"9% Zuschlag; Die laufende Desensibilisierung wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 AXA / DBV:
"Ja, es ist möglich, dass während einer Desensibilisierung ein anaphylaktischer Schock auftritt, obwohl dies selten ist. Eine Desensibilisierung wird durchgeführt, um die Empfindlichkeit gegenüber Allergenen zu verringern, indem man dem Körper allmählich steigende Dosen des Allergens verabreicht. In seltenen Fällen kann es jedoch zu einer schweren allergischen Reaktion kommen. Somit wäre der anaphylaktische Schock im Rahmen der Desensibilisierung eine Folge und nicht versichert."
Barmenia
Antwort 1 Barmenia Private Krankenversicherung:
"Nach den bisher vorliegenden Informationen kann der Antrag mit einem
(X) Leistungsausschluss: Kein Versicherungsschutz besteht für Hyposensibilisierungsmaßnahmen sowie damit im Zusammenhang stehende Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente.
angenommen werden."
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Barmenia Private Krankenversicherung:
"Sollte ein anaphylaktischer Schock im Zusammenhang mit der Hyposensibilisierung stehen, ist dies nicht versichert.
Das verstehen Sie also richtig."
Continentale
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund Ihrer Unterlagen können wir keinen Versicherungsschutz anbieten. Bitte haben Sie Verständnis.
Eine erneute Prüfung ist nach Abschluss der Behandlung möglich."
DKV
"Prozentualer RZ 9% für allergische Krankheiten der Atmungsorgane und Folgen. Bitte beachten: Der medizinische Mehrbeitrag nimmt auch an Beitragsanpassungen teil"
Gothaer
Antwort 1 Gothaer PKV:
"Annahme mit Leistungsausschluss: De- bzw. Hyposensibilisierung, und Folgen. Annahme inkl. medizinischer Wagnisausgleich: 47,39 Euro Allergie"
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert. Zusätzlich wird für das nicht versicherte Risiko ein erheblicher Zuschlag genommen?
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Gothaer PKV:
"Bei der Desensibilisierung sind natürlich keine Notfälle wie Atemnot usw. ausgeschlossen, es gilt lediglich um Einstichverletzungen oder Rötungen, die sich aus dieser Maßnahme ergeben. Notfälle sind natürlich versichert"
Hallesche
Antwort 1 Hallesche PKV:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne haben wir die Unterlagen geprüft. Unser Ergebnis: Wir können Ihren Kunden mit folgendem Leistungsausschluss
wegen Gräserallergie versichern:
Es besteht kein Versicherungsschutz für eventuelle Hyposensibilisierungsmaßnahmen, wie Spezifischer Immuntherapie
(SIT), Sublingualer Immuntherapie (SLIT) einschließlich vergleichbarer Therapiemaßnahmen (z. B. der sog. Gräsertablette).
Der Vertrag kommt unter der Voraussetzung zustande, dass bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein
Asthma bronchiale vorliegt bzw. früher vorgelegen hat."
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Hallesche PKV:
"gerne beantworten wir Ihnen Ihre Frage => Ja, die Folgen einer allergischen Reaktion sind mitversichert. Bei dem genannten Ausschluss werden die Hyposensibilisierungsmaßnahmen (wie aufgeführt) ausgeschlossen. Wir setzen jedoch voraus, dass keine Asthma bestand oder besteht."
Hanse Merkur
"Für die Versicherungsfähigkeit sind nachfolgend aufgeführte besondere Bedingungen zu vereinbaren. Diese sind
notwendig, um unsere kalkulierten Beiträge für alle Versicherten so niedrig wie möglich zu halten.
KV-Voll
Besondere Bedingungen
Es ist ein Risikozuschlag von 25,00 EUR aufgrund der Allergie zu vereinbaren."
Inter
Antwort 1 Inter:
"den Leistungsausschluss und den Risikozuschlag aufgrund der bekannten Vorerkrankungen
(Diagnose siehe beigefügte Erklärung).
15 Euro Zuschlag wegen Rhinopathie
Leistungsausschluss Hyposensibilisierungsmaßnahmen"
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Inter:
Nürnberger
Antwort 1 Nürnberger PKV:
"vielen Dank für die eingereichte Voranfrage.
Nach medizinischer Prüfung der vorliegenden Unterlagen kann Versicherungsschutz zu folgenden Bedingungen angeboten werden: 13 % wg. Heuschnupfen
Alle Tarife Leistungsausschluss für die laufende Desensibilisierung einschl. Folgen
Im Falle einer Antragstellung fügen Sie bitte neben allen medizinischen Unterlagen diese Mail vom Kunden unterschrieben dem Antragsformular bei. Somit können wir eine schnelle und reibungslose Antragsbearbeitung gewährleisten."
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Nürnberger PKV:
"ja, das verstehen Sie richtig."
SDK - Süddeutsche Krankenversicherung
Antwort 1 SDK:
"unter der Voraussetzung, dass keine asthmatischen Beschwerden bestanden/bestehen (bitte ggf. im Antrag noch eintragen)
(x) ca. 15 EUR auf den ambulanten Tarif
wegen Allergie
sowie ein Leistungsausschluss für die Desensibilisierung"
Nachfrage UFKB:
"Wie genau würde der Ausschluss der Desensibilisierung formuliert?"
Antwort 2 SDK:
"Formulierung: Leistungsausschluss Desensibilisierung"
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese versichert?
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 SDK:
"der von Ihnen geschilderte Fall wäre versichert. Der Text zum Leistungsausschluss lautet:
von der Leistungspflicht ausgeschlossen ist: Desensibilisierung ( ohne Ursachen und Folgen)
Für die Allergie an sich kommt ja der Beitragszuschlag und damit sind alle anderweitigen Risiken versichert."
Signal Iduna
"vielen Dank für Ihre Risikovoranfrage. Gerne haben wir die vorliegenden Unterlagen geprüft.
Anhand der vorliegenden Informationen konnten wir Ihre Anfrage noch nicht abschließend beurteilen. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie uns die folgenden Informationen/Unterlagen zusenden: bitte den SAK Allergie einreichen.
Bisher muss mit einem RZ wegen Allergie, LAS für die Desi gerechnet werden.
Eventuelle Kosten (z. B. für Atteste) gehen zulasten des Interessenten."
Universa
Antwort 1 Universa PKV:
"Für den/die Tarif(e) uni-Top|Privat 300 ist ein Risikoausgleichsbeitrag in Höhe von 10 % wegen
Heuschnupfen erforderlich.
Für Tarife mit Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung ist ein Leistungsausschluss
für die laufende Hyposensibilisierungsmaßnahme erforderlich."
Nachfrage UFKB:
"ich verstehe das richtig? Sollte es zu Komplikationen durch die Desensibilisierung kommen, wären diese nicht versichert.
Beispiel: Anaphylaktischer Schock – was tun im Notfall?
Der anaphylaktische Schock ist eine seltene, aber gefürchtete allergische Reaktion. Er tritt sehr plötzlich auf und kann durch das gleichzeitige Zusammenbrechen mehrerer Organsysteme Lebensgefahr bedeuten. Ein anaphylaktischer Schock kostet unter einer Million Einwohnern jedes Jahr einem bis drei Menschen das Leben."
Antwort 2 Universa PKV:
"Bei einem Leistungsausschluss für die laufende Hyposensibilisierungsmaßnahme, bezieht sich dieser
Leistungsausschluss tatsächlich nur auf die Maßnahme an sich. Die Ursache (Allergie) und Folgen
wären davon – in diesem speziellem Fall – nicht davon betroffen."
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