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Zusammenfassung eines Gesprächs zur Hausratversicherung

Gesprächs zur Hausratversicherung

Gespräch Hausratversicherung

 

  • Welche Gegenstände sind nicht per se in der Hausratversicherung eingeschlossen (Kunst, Musikinstrumente, Bücher-/Plattensammlungen etc.)?
  • Wie berechne ich die korrekte Versicherungssumme?
  • Was muss ich als Versicherter beachten (muss die Tür immer abgeschlossen sein, alle Fenster geschlossen, oder muss es sich in einigen Fällen um besonders einbruchsichere Fenster/Türen handeln, damit die Versicherung zahlt)?
  • Versicherung Fahrrad/E-Bike: Ist hier die Erweiterung der Hausrat evtl. günstiger als eine Spezial-Versicherung?
  • Thematisch können wir uns dabei auf die Versicherung besonders wertvoller Gegenstände im Haushalt und damit verbundene Erweiterungen der Hausratversicherung konzentrieren

Ein Themenkomplex wird sich explizit dem Thema Versicherungen widmen. Im Rahmen des Termins möchten wir uns gerne mit einem unabhängigen Versicherungs-Experten treffen, der Tipps geben kann, wie man sich korrekt gegen Einbruch versichert, in welchen Fällen die Hausrat greift, welche Dinge extra versichert werden müssen, welche Regelungen für Fahrräder/E-Bikes gelten, was Geschädigte unbedingt beachten sollten etc.“

In unserem Gespräch gingen wir vom Globalen ins Detail.

Im ersten Teil durfte ich einige Leitsätze formulieren, die aus meiner Erfahrung als Makler resultieren. Diese Leitsätze sollen im Schadensfall helfen.

Im Einzelnen lauten diese Leitsätze:

  • Verhalten Sie sich in Ihrer Sorgfalt immer so, als hätten Sie keine Hausratversicherung. Wenn dann ein Schaden eintritt, ist dieser meist versichert.

Beispiele zur Verdeutlichung

  • Lassen Sie Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung nicht offenstehen, und schließen Sie beim Verlassen der Wohnung die Wohnungstür ab.
  • Lassen Sie Ihr Fahrrad nur abgeschlossen beim Einkaufen stehen.
  • Machen Sie die Waschmaschine beim Verlassen der Wohnung aus.
  • Gehen Sie bei geöffneten Schränken mit einem Fotoapparat durch die Wohnung und machen Sie Bilder von ihrem gesamten Hausrat. Diese Bilder hinterlegen Sie als Nachweis für den Schadensfall z.B. in der Cloud. Wiederholen Sie dieses Vorgehen am besten jedes Jahr einmal.
  • Hausrat ist eine Neuwertversicherung. Erstellen Sie für sich selbst eine grobe Übersicht über den Neuwert Ihres Hausrats inkl. Kleidung zum Neuwert. Sie werden überrascht sein. Diese Summe + ggf. einen Sicherheitsaufschlag ergibt die Versicherungssumme.
  • Wenn sich besondere Wertgegenstände (Schmuck, Kunst, …) oder Sammlungen (Platten, Bücher, Briefmarken, …) in Ihrem Hausrat befinden, machen Sie dies schriftlich beim Vertragsabschluss kenntlich und lassen Sie sich die Deckung schriftlich bestätigen.
  • Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist es empfehlenswert die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung beim selben Versicherer zu haben, um im Leistungsfall Abgrenzungsprobleme zu umgehen (welche der beiden Versicherungen leisten für Parkett, Einbauschränke, …). Wenn beide Versicherungen bei einem Versicherer bestehen, gibt es keinen Abgrenzungsstreit.
  • Überlegen Sie sich beim Abschluss der Versicherung genau was Ihre Motivation für den Abschluss ist. Möchten Sie Geld bei der Prämie sparen oder einen guten Schutz im Leistungsfall haben. Die meisten Versicherer bieten mehrere Tarifvarianten an. Diese könnten sich z.B. in Basis-, Normal- und Komfortschutz unterteilen. Der Preis der Basisversicherung ist immer der günstigste. Die Leistungen der Basisvariante sind jedoch im Schadensfall oft sehr begrenzt. Es könnte Sinn machen einen leistungsstärkeren Tarif mit einer kleinen Selbstbeteiligung abzuschließen um den optimalen Mix aus Preis- und Leistung zu erhalten.
  • Die Glasversicherung (Glas, Kochfelder, …) ist grundsätzlich ein Zusatzbaustein
  • Die Elementarversicherung ist grundsätzlich ein sehr zu empfehlender Zusatzbaustein

Spezielle Fragen

Was muss meist extra versichert werden?

  • Elementar
  • Glas
  • Reisegepäck
  • Gewerbliche Gegenstände (Handelsvertreterwaren in der Wohnung, …)
  • Fahrrad – in der Hausratversicherung meist nur gegen Diebstahl versichert, nicht Vandalismus oder Verschleiß

Was ist Unterversicherungsverzicht und wie wird dieser berechnet?

Grundsätzlich: Der Begriff Unterversicherungsverzicht sorgt oft für Unverständnis und Verwirrung. Der vereinbarte Unterversicherungsverzicht vereinfacht die Schadensabwicklung bis zur vereinbarten Versicherungssumme+ Vorsorgeversicherung. Er sichert aber nicht über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus ab. Bei einer individuell vereinbarten Versicherungssumme bezieht sich die Versicherungssumme immer auf den Gesamtwert des Hausrats im Falle des Totalschadens. Wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Gesamtwert, wird im Schadensfall gequotelt, auch wenn die Schadenssumme niedriger ist als die Versicherungssumme.

Berechnung Unterversicherungsverzicht:

Im Summenmodell der Hausratversicherung wird eine pauschale zu versichernde Summe pro qm für den Unterversicherungsverzicht angenommen. Diese liegt in unserem Beispiel bei 650 Euro.

Diese Summe wird mit der Wohnfläche multipliziert.

Wie ist Wohnfläche in den meisten Hausratversicherungen definiert?

Alle Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, auch Wintergärten oder Hobbyräume im Keller oder auf dem Speicher gelten als Wohnfläche.

Die Wohnflächendefinition der Hausratversicherung (und auch der Wohngebäudeversicherung) entspricht in den meisten Fällen nicht der Wohnflächenberechnung nach DIN. Die Wohnfläche in der Hausratversicherung (und Wohngebäudeversicherung) entspricht der GRUNDFLÄCHE der Räume. Somit führen Schrägen nicht zur Reduzierung der Wohnfläche wie bei der DIN-Berechnung. Die qm Zahlen aus dem Mietvertrag können meist nicht übernommen werden. Aus unserer Erfahrung liegt im Hausrat- und Wohngebäudebereich bei der Berechnung der richtigen Wohnfläche eine der größten Fehlerquellen vor. Diese hebelt dann den vereinbarten Unterversicherungsverzicht im Leistungsfall oft aus.

Musterberechnung

Eine Wohnung hat 100 qm Wohnfläche. Gemäß Definition der Versicherung müssen für den Unterversicherungsverzicht 650 Euro pro qm versichert werden.

Hieraus ergibt sich eine Versicherungssumme mit Unterversicherungsverzicht von

100*650 Euro = 65.000 Euro

Gegenüberstellung Leistung im Schadensfall bei Versicherungssumme nach Unterversicherungsverzicht im Verhältnis zur individuell richtig berechneten Versicherungssumme (ohne Berücksichtigung der Vorsorgeversicherung) 

 

Neuwert des gesamten Hausrats entstandener SchadenVerssumme gem. U.-verzichtLeistung gem. U.-verzicht
65.000,00 €32.500,00 €65.000,00 €32.500,00 €
65.000,00 €65.000,00 €65.000,00 €65.000,00 € 
97.500,00 €48.750,00 €65.000,00 €48.750,00 €
97.500,00 €97.500,00 €65.000,00 €65.000,00 € 
130.000,00 €65.000,00 €65.000,00 €65.000,00 € 

 

Berechnung bei individuell zu niedrig oder richtig gewählte Versicherungssumme ohne Unterversicherungsverzicht (ohne Berücksichtigung der Vorsorgeversicherung)

 

Neuwert des gesamten Hausrats entstandener Schaden Individuelle VerssummeZahlung aufgrund individueller Verssumme
50.000,00 € 25.000,00 €25.000,00 € 12.500,00 € (Quotelung)
50.000,00 € 25.000,00 €50.000,00 €25.000,00 € 

 

Zusammenfassung: Wenn die Versicherungssumme (Wohnfläche*Pauschalsumme pro qm Wohnfläche) richtig berechnet ist, bietet der Unterversicherungsverzicht bis zur Versicherungssumme im Schadensfall eine unkomplizierte Schadensabwicklung. Über die Versicherungssumme hinaus wird aber auch mit Unterversicherungsverzicht vom Versicherer nicht geleistet.

Da sich der Preis einer Hausratversicherung nach Summenmodell nach der Versicherungssumme richtet, kann es gerade bei großen Wohnflächen sinnvoll sein zu prüfen, ob die Versicherungssumme nach Unterversicherungsverzicht eventuell deutlich zu hoch angesetzt ist. Dies würde zu deutlich überhöhten Prämien führen. Hier würde dann eine individuelle Berechnung der Versicherungssumme Sinn machen, um Prämien für die ansonsten zu hohe Versicherungssumme zu sparen.

Bei sehr kleinen Wohnungen verhält es sich oft anders herum. Hier reicht die pauschale Summe pro qm oft nicht aus und es macht Sinn die Versicherungssumme individuell höher zu berechnen um einen Schadensfall auch vollumfänglich erstattet zu bekommen.

Zusätzliche Spezialfragen zur Hausratversicherung:

  • Muss ich Sammlungen, Schmuck, Kunst, … speziell absichern oder sind diese in der Hausratversicherung versichert?
    • Kommt darauf an. Grundsätzlich sind diese erst einmal mitversichert. Hierfür gibt es jedoch spezielle Summenbegrenzungen im Bereich Wertsachen. Diese Summenbegrenzungen sind je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich. Empfehlung: Sollte sich in Ihrem Hausrat etwas von besonderem Wert befinden, geben Sie es bei der Antragstellung an und lassen Sie sich den Versicherungsschutz bestätigen
  • Sind zur Absicherung des Hausrats besondere Sicherungen (Alarmanlage, Schlösser auf den Fenstern, …) gefordert?
    • Auch hier kommt es darauf an. Erst einmal sind diese nicht gefordert. Wenn bestimmte Versicherungssummen überschritten werden, werden von den meisten Versicherern automatisiert Fragen zu Ihren Sicherheitsmaßnahmen gestellt
  • Sind private Musikinstrumente in der Hausratversicherung versichert?
    • Grundsätzlich im normalen Umfang erst einmal „Ja“. Im Speziellen kommt es dann wieder darauf an. Wenn es sich um ein besonders wertvolles Instrument handelt, würde ich dies immer schriftlich mit dem Versicherer abklären. Der Versicherungsschutz umfasst nur das Leistungsspektrum der Hausratversicherung. Aus dem Grund gibt es für Künstler spezielle Versicherungen, um ihre Instrumente weit umfänglicher abzusichern
  • Fahrräder und E-Bikes (ohne eigene Versicherungspflicht) – wann, wo und wogegen sind sie in der Hausratversicherung versichert?
    • Wenn sich das Rad in der Wohnung, dem eigenen abgeschlossenen Keller oder der eigenen abgeschlossenen Garage befindet und durch Einbruch-Diebstahl abhandenkommt, gilt es als ganz normaler versichert im Rahmen der Versicherungssumme
    • Für alle anderen Fälle benötigt man meist einen gesonderten Einschluss des Rads. Das Rad ist mit diesem Einschluss bis zu der dann eingeschlossenen Versicherungssumme gegen Diebstahl versichert. Für Vandalismus, Teildiebstahl (Fahrrad Akku) oder Verschleiß besteht meist kein Versicherungsschutz. Hierfür gibt es spezielle Fahrradversicherungen. Voraussetzung für den Schutz durch die Hausratversicherung ist, dass die in den Bedingungen vereinbarten Obliegenheiten eingehalten werden

Diese können unter anderem sein:

  • Das Rad muss durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert sein
  • Bei nichtgebrauch des Fahrrads kann der Besitzer verpflichtet sein dieses in einem vorhandenen Abstellraum abzustellen
  • Abstellräume, die nicht gesichert sind oder zu denen mehrere Parteien Zugang haben, können im Leistungsfall zu Problemen führen. In diesem Räumen gilt unbedingt das Rad mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern und sich den Schutz schriftlich vom Versicherer bestätigen zu lassen, insofern dies nicht eindeutig in den Bedingungen geregelt ist

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