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Dies führt zwangsläufig zur Fragen
Eine Antwort darauf gliedert sich in mehrere Bausteine.
Im ersten Schritt muss sofort zum Baubeginn schriftlich Kontakt mit der Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden und die PV-Anlage, mit der Bitte um Einschluss in den bestehenden Wohngebäudevertrag, gemeldet werden Am besten werden die Rechnung mit den Bestandteilen der PV-Anlage und Fotos von der montierten Anlage mitgeschickt. Eine Meldung ist unerlässlich, um den grundsätzlichen Schutz der Wohngebäudeversicherung nicht zu gefährden.
Die eigenständige Photovoltaikversicherung besteht unabhängig von der Meldung bei der Wohngebäudeversicherung und leistet zum Beispiel bei Schäden durch:
Der Schutz bezieht sich auf alle Teile, die zur Anlage gehören. Versichert sind die Photovoltaikmodule, die Rahmen, Befestigungselemente, der Wechselrichter und die Verkabelung. Dazu gehören auch die zur Versorgung des Gebäudes dienenden Stromspeicher, die mit der Photovoltaikanlage verbunden sind. Eine Photovoltaikversicherung ersetzt nicht die Meldung bei der Wohngebäudeversicherung.
Manche Schäden sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Dies können unter anderem Schäden durch Marderbiss, Glasbruch oder Schäden durch Dritte (z. B. Vandalismus) sein. Auch der Speicher wird oft in der Wohngebäudeversicherung nicht mitversichert.
Baufehler und Baumängel werden durch keine Versicherung abgesichert.
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage haften Sie unter Umständen für den Schaden an Dritten, die durch Ihre Anlage entstanden sind. Entsteht ein Schaden, für den Sie haftbar gemacht werden, übernimmt eine Betreiberhaftpflichtversicherung diesen. Allerdings ist das Risiko der Haftung für einen Schaden, sehr gering. Bei einer normalen PV-Anlage auf dem Hausdach ist dieses Risiko meist in modernen Privathaftpflichtversicherungstarifen abgedeckt. In diesem Fall besteht nicht die Notwendigkeit eine eigene Betreiberhaftpflichtversicherung abzuschließen. Lassen Sie dies überprüfen.
Wenn Sie auf dem Balkon Ihrer Wohnung eine Hauskraftwerk installieren, ist die Wohngebäudeversicherung für einen hierdurch entstehenden Schaden nicht zuständig. In diesem Fall sollte die Hausratversicherung informiert werden. Dies hat zwei Gründe:
Eine Absicherung des Ertragsausfalls bei Beschädigung hängt von der Größe der Anlage und den eventuellen finanziellen Verpflichtungen aufgrund eines Kredites ab. Oft ist diese nicht nötig.