Auch dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit der Zuzahlung in die bestehende Basisrente/ Rüruprente.
Warum macht dies Sinn?
Sie bauen so Ihre Altersvorsorge mit staatlicher Förderung auf. Der Staat beteiligt sich mit bis zu ca. 40%.
Die Basisrente ist besonders für Selbständige und gut verdienende Angestellte die existenzielle Absicherung. Die Sparrate wird meist recht gering gewählt um flexibel zu sein. Durch die Zuzahlung besteht in wirtschaftlich starken Jahren die Möglichkeit die Zahlung individuell für dieses Jahr zu erhöhen. Durch die Zuzahlung kann die Gesamtsteuerlast für das Jahr gesenkt werden. Der Staat beteiligt sich über den Steuervorteil am Sparvorgang. So kann es sein, dass der Staat ca. 40% des Beitrags durch die Steuerersparnis übernimmt
Die Basisrente/ Rüruprente (Schicht 1) bietet folgende Besonderheiten:
- Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (Übergangsregelung bis 2025); Besteuerung der Rente (Übergangsregelung bis 2040). Somit beteiligt sich der Staat am durch Steuerersparnis am Ansparvorgang.
- Die Form der Geldanlage wird vom Staat nicht vorgeschrieben. Es sind Beitragsgarantien möglich, aber nicht verpflichtend.
- Es können Absicherungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Hinterbliebenenabsicherung eingeschlossen werden.
- Schutz vor staatlichem Zugriff während der Ansparphase (z.B. Hartz IV und Insolvenzschutz). Die Rente erreicht somit auf jeden Fall ihr Ziel und wird nicht vorher im sozialen Härtefall vom Staat verbraucht wie anderes Vermögen,
- Eingeschränkte Verfügbarkeit (ab Vollendung des 60. Lebensjahres, Vertragsabschlüsse ab 2012: Vollendung des 62. Lebensjahres). Somit ist diese Rente auch vor dem eigenen Zugriff geschützt. Sie erreicht tatsächlich ihr Ziel, ohne Risiko zweckentfremdet für andere Dinge eingesetzt zu werden. Sie bietet somit auch die Sicherheit vor eigenem Zugriff.
- Eingeschränkte Vererbbarkeit (nur Ehegatten und kindergeldberechtigten Kindern nur als Rente vererbbar). Hierdurch steigt die Rendite des Produkts.
- Kein Kapitalwahlrecht, nur Rentenzahlung. Hierdurch besteht Sicherheit der Zahlung für das komplette Rentenleben.
- Es wird ausschließlich eine Rente ausgezahlt. Ist gibt kein Kapitalwahlrecht.
Steuerförderung Basisrente/ Rüruprente
Hinweise zur Zuzahlung
Höchstbetrag für Schicht 1-Beiträge (Basisrente/ Rüruprente)
- Ledige Personen bzw. nicht zusammen veranlagte Ehegatten* (einzeln) 25.639 € im Jahr 2022
- Zusammen veranlagte Ehegatten* (insgesamt) 51.278 € im Jahr 2022
Kürzung des Höchstbetrags um schon bestehende Schicht 1-Beiträge
- Höchstbetrag _______________ €
- - GRV (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) _______________ €
- - Landwirtschaftliche Alterskasse _______________ €
- - Berufsständisches Versorgungswerk _______________ €
- - Fiktiver Kürzungsbetrag (Beamte oder ggf. GGF) _______________ €
- - Bereits bestehende Basisrentenversicherungsbeiträge _______________ €
- = für Basisrente steuerlich verbleibender Jahresbeitrag _______________ €
Für das jeweilige Kalenderjahr geltender anzusetzender Prozentsatz _________ %
(2022 = 94 %; 2023=96%; 2024=98%; ab 2025=100%)
- = steuerlich anzusetzender Basisrentenbeitrag _______________ €
* Hinweis: Eingetragene Lebenspartnerschaften sind Ehen gleichgestellt. Zur besseren Lesbarkeit haben wir Lebenspartner nicht explizit aufgeführt. Regelungen für Ehegatten gelten somit auch für Lebenspartner
Beispielhaft hinterlegte Zuzahlungsformulare zur Basisrente von einigen Versicherern:
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