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Von den ca. 4,7 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland sind ca. 1,8 Millionen als Beamte und Richter – also ca. 38 Prozent – tätig. Da die Beamten in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, werden sie von ihrem Dienstherrn versorgt. Das heißt, sie erhalten ihre Versorgung ohne eigene Beiträge dafür zu entrichten. Im Gegensatz zu anderen Berufen werden Beamte nicht berufsunfähig, sie werden dienstunfähig. Auch erhalten Sie keine Rente, sie erhalten eine Pension. Viele Beamte können sich nicht vorstellen Dienstunfähig zu werden.
Hier eine Übersicht dazu:
Anhand dieser Grafik lassen sich die Hauptgründe für eine Dienstunfähigkeit in Prozent ablesen:
An dieser graphischen Übersicht können Sie die Entwicklung der Versorgung im Bereich der Dienstunfähigkeit und Pension ablesen.
Folgende Daten wurden zur Berechnung angenommen: 40 Dienstjahre, A9, verheiratet
Grundsätzlich besteht zum Beginn der Beamtenlaufbahn kein Anspruch auf irgendeine Absicherung. In der Zeit der Ausbildung (Beamter auf Widerruf) wird der Beamte im Falle der Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Auch nach der Ausbildung (Beamter auf Probe) wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Erst nach 5 Jahren und der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ändert sich das. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Beamten eine Mindestversorgung vom Dienstherren zu. Wenn der Beamte ab dann dienstunfähig wird, wird er in den Ruhestand versetzt und erhält seine erdiente Pension. Er erhält aber mindestens die Mindestversorgung, wenn die erdiente Pension niedriger sein sollte. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Pensionsansprüche höher sind als die Mindestversorgung, erhält der Beamte auf Lebenszeit die schon erworbenen Pensionsansprüche.
Doch Vorsicht: Ab diesem Zeitpunkt steigen die Pensionsansprüche nicht weiter an! Die zusätzliche Lücke sollte durch eine Private Altersvorsorge mit einer Beitragsbefreiung im Fall der Dienstunfähigkeit geschlossen werden.
40 Dienstjahre, A9, verheiratet, Verwaltung, Polizeibeamter auf Widerruf
Bei einer Dienstunfähigkeit entwickelt sich das Ruhegehalt im Alter nicht weiter. Es bleibt bei der Dienstunfähigkeitsleistung! Durch die Differenz des erreichbaren Ruhegehalts zur Regelaltersgrenze mit dem heutigen Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie die 3. Lücke. Wir empfehlen den Abschluss einer Privaten Altersvorsorge. Bei Dienstunfähigkeit sollte die Altersrente durch die Vereinbarung einer hohen Leistungsdynamik im Dienstunfähigkeitsfall die Lücke schließen. Das Ruhegehalt mit 67 Jahren würde 2.356,93 Euro betragen. Wenn in der Zeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit die Dienstunfähigkeit eintritt, beträgt die Lücke 2.356,93 Euro netto.
40 Dienstjahre, A9, verheiratet, aktiver Dienst, Polizeibeamter auf Lebenszeit
Bei einer Dienstunfähigkeit entwickelt sich das Ruhegehalt im Alter nicht weiter. Es bleibt bei der Dienstunfähigkeitsleistung! Durch die Differenz des erreichbaren Ruhegehalts zur Regelaltersgrenze mit dem heutigen Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie die 3. Lücke. Wir empfehlen den Abschluss einer Altersrente. Bei Dienstunfähigkeit sollte die Altersvorsorge durch die Vereinbarung einer hohen Leistungsfalldynamik im Dienstunfähigkeitsfall die Lücke schließen.
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