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In der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige und gutverdienende Angestellte sind die Krankheitskosten für ambulante, zahn und stationäre medizinische Behandlungen versichert.
Das Gesundheitswesen in Deutschland ist ein milliardenschwerer Markt. Ärzte, Zahnärzte, Arzneimittelhersteller und Apotheken, Krankenhäuser und Sanatorien, Heil- und Hilfsmittelanbieter und viele mehr bemühen sich, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten oder wieder herzustellen. Der Zweiklang des deutschen Gesundheitssystems mit seinen zwei tragenden Säulen – der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) – gibt den Bürgern grundsätzlich die Sicherheit, im Krankheitsfall behandelt zu werden. Das unterschiedlich gegliederte Krankenversicherungssystem Deutschlands ist in Europa die Ausnahme. Zwei Krankenversicherungssysteme, die einerseits ergänzende, andererseits aber auch ersetzende Funktionen haben. Diese Gegensätze bieten interessante Optionen bei der Wahl des Krankenversicherungsschutzes.
1. Funktionsweise von Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)
2. Finanzierung der sogenannten Alterslast in der PKV und GKV
3. Ist die Private Krankenversicherung (PKV) in der Rente bezahlbar
4. Abgrenzung Krankengeld (GKV), Krankentagegeld (PKV), Berufsunfähigkeitsversicherung
5. Leistungsunterschiede durch rechtliche Grundlagen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zur GKV
6. Art der Leistungserbringung PKV / GKV
8. Wie finde ich die richtige Gesellschaft für meine Private Krankenversicherung (PKV)?
9. Tarifempfehlung Private Krankenversicherung (PKV)
9.1 Empfehlung für Angestellte in der Beratung Private Krankenversicherung (PKV)
9.2 Empfehlung für Selbständige in der Beratung Private Krankenversicherung (PKV)
9.3 Empfehlung für Ärzte in der Beratung Private Krankenversicherung (PKV)
9.4 Empfehlung für Zahnärzte in der Beratung Private Krankenversicherung (PKV)
9.5.1 Beihilfe und die Öffnungsklausel im Restkostentarif
10. Kostenlose anonyme Risikovoranfrage für Ihre Private Krankenversicherung (PKV)
11. Beratungsablauf zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV)
12. FAQ Private Krankenversicherung
Die Funktionsweise von Privaten Krankenversicherungen (PKV) und Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ergibt sich aus deren unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen.
Für die Gesetzlichen Krankenkassen gilt das Solidaritätsprinzip. Ihre Beiträge werden grundsätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Abhängigkeit vom Arbeitsentgelt und bei freiwillig Versicherten von der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, und zwar ohne Berücksichtigung von Risikofaktoren und differenzierten Leistungen.
Für die Privaten Krankenversicherungen (PKV) ist die Eigenvorsorge auf der Basis des Äquivalenzprinzips maßgebend. Dies bedeutet eine risikogerechte Beitragskalkulation, die vom Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss abhängig ist sowie vom gewünschten Umfang des Versicherungsschutzes.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied liegt in der Finanzierung der sogenannten Alterslast. Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) sorgen durch Rückstellungen für das Alter des Einzelnen vor (Kapitaldeckungsverfahren). Dies wird auch als Anwartschaftsdeckungsverfahren bezeichnet. Die Beitragseinnahmen werden nur zum Teil als Leistungen ausgegeben. Ein Beitragsanteil wird zur Bildung einer Rückstellung für das im Alter höhere Risiko verwandt. Es entsteht ein Kapitalstock.
In der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden die Mehrkosten im Alter durch die Beiträge der jüngeren Generation abgedeckt (Umlageverfahren). Hier werden die Beitragseinnahmen umgehend als Leistungen ausgegeben. Es werden keine Rückstellungen gebildet.
In einer älter werdenden Gesellschaft, in der immer weniger junge Personen mit entsprechendem Einkommen nachwachsen, können steigende Gesundheitskosten, die sich insbesondere im Alter auswirken, durch die Gesetzliche Krankenversicherung nicht ohne Beitragssatzsteigerungen, Steigerung der Bemessungsgrenze oder Reformen mit entsprechenden Leistungsreduzierungen aufgefangen werden.
Statistisches Bundesamt: So ist die Situation heute: Wir haben viele Beitragszahler und wenig Leistungsbezieher
Statistisches Bundesamt: So ist die Situation, wenn die heutigen Beitragszahler in Rente gehen: Wir haben wenig Beitragszahler und viele Leistungsbezieher.
Die für die Beitragszahlung im Umlageverfahren so wichtige Gruppe der 20–60-Jährigen schrumpft. Die besonders teure Gruppe der Senioren wächst.
Schon in der Vergangenheit hat dies zu deutlichen Beitragssteigerungen geführt. Die Leistungskürzungen im Bereich Zahnersatz, Praxisgebühr, Zuzahlungen, Brille, … sind in den hier aufgeführten Steigerungen nicht berücksichtigt. Die durchschnittliche Beitragssteigerung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrug in dem betrachteten Zeitraum über 6 %. Der Höchstbeitrag inkl. Pflege und Zusatzbeitrag stieg von ca. 50 Euro in dieser Zeit auf über 1.000 Euro monatlich.
Quelle: PKV Verband und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP)
Das Finanzierungsverfahren der Privaten Krankenversicherungen (PKV), das sogenannte Anwartschaftsdeckungsverfahren, ist gegenüber demografischen Veränderungen weitgehend robust.
In jedem Versichertenjahrgang werden in der Privaten Krankenversicherung (PKV) in der Anfangszeit Altersreserven angespart und rentierlich angelegt. Diese werden im Alter zur Finanzierung der steigenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellt. Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) haben somit durch die Kapitaldeckung für den demografischen Wandel vorgesorgt. Die Private Krankenversicherung (PKV) braucht nicht zwingend Zugänge von jungen Kunden.
Wichtig ist, dass der Beitrag der Privaten Krankenversicherung (PKV) solide kalkuliert ist, da sonst das System der Altersrückstellungen nicht funktioniert. Wenn zu wenig Geld in der Sparphase zurückgelegt wird, fehlen die Rückstellungen im Alter. Dort steigen die Krankheitskosten überproportional. Eine solide Beitragssteigerung liegt bei ca. 5% pro Jahr. Diese wird durch Inflation, steigende Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt, neue Krankheiten, … verursacht. Bei einer zu preiswert kalkulierten Privaten Krankenversicherung (PKV) führt dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu nicht kalkulierbaren Beitragssteigerungen im Laufe der Vertragszeit und eventuell zu schwer bezahlbaren Beiträgen im Alter und der Rente.
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V)
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
ausreichend = Note 4
zweckmäßig = einfachste Ausführung
wirtschaftlich = billig
notwendig = unumgänglich
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltenden Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewusst oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regressverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.“
Die Gesetzesänderungen, welche meist Leistungskürzungen sind, kann man dem Anhang entnehmen.
Bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es Vertragssicherheit, es kann vom Top-Versicherungsschutz bis zum Desaster alles vereinbart werden. Somit kann man sich deutlich besser oder auch schlechter als in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Zur Entscheidung in welchem System man versichert sein möchte, wird häufig nur ein direkter Beitragsvergleich herangezogen. Das Ziel ist es meist in der Privaten Krankenversicherung (PKV) günstiger versichert zu sein als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser reine Beitragsvergleich ist jedoch zu kurz gedacht. Schon heute leisten gute Private Krankenversicherungen (PKV) deutlich umfangreicher als die Gesetzliche Krankenversicherung. Dieser Unterschied wird deutlich, wenn man die Gesetzliche Krankenversicherung auf Kostenerstattung umstellt. Ab diesem Tag der Umstellung wird man beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt. Um jedoch die hierbei zusätzlichen anfallenden Kosten begleichen zu können, sollte ein passender Privater-Zusatztarif abschlossen werden. Erst wenn die Preise verglichen werden, besteht eine Chance ähnliche Leistungen mit Beiträgen zu vergleichen. Wichtig ist hierbei auch die Betrachtung, wie viel von dem Beitrag vom Versicherten selbst getragen werden muss und wie viel der Arbeitgeber übernimmt. Hier stellt sich aus Sicht des Gesamtpreises die Frage für den Single, ob die Gesetzliche Krankenversicherung mit allen ihren Risiken überhaupt eine Alternative zur Privaten Krankenversicherung (PKV) ist und in Zukunft sein kann?
Viele Versicherungsnehmer sind in Sorge, dass ihr Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) reduziert werden könnte und dass die Beiträge laufend steigen, sodass sie sich ihren Privatversicherungsschutz im Alter, wenn er besonders wichtig ist, nicht mehr leisten können. Überraschenderweise glauben viele auch, dass Private Versicherungsverträge bei längerer Krankheit von Seiten des Unternehmens gekündigt werden können (Aussteuerung). Alle diese Bedenken sind durch die folgenden Regelungen ausgeräumt.
Nur die Gesetzliche Krankenversicherung kann und wird in Zukunft Leistungen in ihrem Schutz ändern und kürzen:
• Ausschluss von Kündigungen (§§ 257 Abs. 2 a SGB V, 178 i VVG,14 MB/KK, 14 MB/KT)
• Verbot von Leistungsreduzierungen (§§ 178 g VVG i. V. m. 18 MB/KK, MB/KT, MB/PPV, 8 b MB/KK)
• Schutz und Vorsorge vor überproportionalen Beitragssteigerungen (§§ 12 a und b VAG, 178 f und g VVG, KalV)
Die Art der Leistungserbringung ist ebenfalls verschieden.
Die Gesetzlichen Krankenkassen arbeiten überwiegend nach dem Sachleistungsprinzip. Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) regulieren grundsätzlich nach dem Prinzip der Kostenerstattung.
Das Sachleistungsprinzip bedeutet, dass der Versicherte im Krankheitsfall die Leistungen eines zugelassenen Arztes, eines Krankenhauses oder auch eines sonstigen Leistungserbringers direkt in Anspruch nehmen kann, ohne hierfür selbst zahlen zu müssen. Der Patient ist kein Vertragspartner des Arztes, sondern er wird im Auftrag seiner Krankenkasse versorgt. Eine Ausnahme vom Sachleistungsprinzip bilden in den Gesetzlichen Krankenkassen die vom Versicherten zu tragenden Zahnersatzkosten.
Der Privatpatient hingegen schließt mit seinem Arzt bzw. sonstigen Leistungserbringern direkt einen Vertrag ab und wird dem Leistungserbringer gegenüber zahlungspflichtig. Im Verhältnis zu seinem Versicherer hat er dann Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten. Der Privatpatient geht somit meist in Vorleistung. Bei größeren Behandlungen ist es jedoch üblich, dass der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der Privaten Krankenversicherung abrechnen darf.
Sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung (PKV) gegeben, stellt sich die Frage, ob dieser Wechsel tatsächlich sinnvoll ist. Entscheidend ist, die persönliche Einstellung sowie die individuelle Lebenssituation des Interessenten, die in folgenden Fragen zum Ausdruck kommt:
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist alles möglich, vom Top Rundumschutz bis zum Desaster. Aus dem Grund muss man erst einmal die richtige Partnergesellschaft für sich finden.
Fast jede Versicherung hat ihre eigene Krankenversicherungsabteilung. Dazu kommt noch, dass jede Private Krankenversicherung (PKV) viele verschiedene Krankenversicherungstarife anbietet. So wird es sehr schwer, eine Übersicht zu gewinnen.
Sie könnten jetzt damit beginnen die Tarife nebeneinander zu halten und sich einfach den billigsten mit den augenscheinlich besten Leistungen auszusuchen.
Doch Vorsicht: Im Kleingedruckten liegt das Detail und hier brauchen sie einen Versicherungsexperten.
Sie schließen eine Versicherung ab, die Sie nicht einfach so wieder ändern werden. Die Wahl der Versicherungsgesellschaft ist sehr wichtig und Sie treffen wahrscheinlich eine Entscheidung für Ihr gesamtes Leben. Aus diesem Grund sind die Auswahlkriterien wichtig. In der Beratung helfen wir Ihnen sowohl bei der Wahl des passenden Privaten Krankenversicherers (PKV) als auch des passenden Tarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gerne weiter.
Frage:
Wer kann sich privat krankenversichern?
Antwort:
Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich privat krankenversichern.
Frage:
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Antwort:
Höherwertige Leistungen, kürzere Wartezeiten bei Fachärzten, Einzelzimmer im Krankenhaus und oft umfassendere Vorsorgeuntersuchungen.
Frage:
Wie wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung berechnet?
Antwort:
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem gewünschten Leistungsumfang und dem Beruf.
Frage:
Kann ich von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?
Antwort:
Ja, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder man selbstständig bzw. freiberuflich tätig ist. Der Wechsel sollte gut überlegt sein, da eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung oft schwierig ist.
Frage:
Wie entwickeln sich die PKV-Beiträge im Alter?
Antwort:
Beiträge können im Alter steigen. Viele Versicherungen bieten aber Tarife mit Altersrückstellungen an, um die Beitragserhöhungen abzumildern. In der PKV-Beratung prüfen wir, welche Gestaltung für Sie am meisten Sinn ergibt.
Frage:
Welche Leistungen sind in der privaten Krankenversicherung abgedeckt?
Antwort:
Der Leistungsumfang kann individuell vereinbart werden und reicht von Basisversorgung bis hin zu umfassenden Premiumleistungen.
Frage:
Wie funktioniert der Leistungsabrechnungsprozess?
Antwort:
Versicherte zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnungen zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein. Die Versicherung erstattet dann gemäß des gewählten Tarifs.
Frage:
Was sind die Nachteile der privaten Krankenversicherung?
Antwort:
Höhere Beiträge im Alter, keine kostenlose Familienversicherung, Beitragssteigerungen und oft komplizierte Tarifwechsel. Bei all diesen Themen unterstützen wir Sie und finden passende Lösungen.
Frage:
Kann ich meinen PKV-Tarif wechseln, wenn ich unzufrieden bin?
Antwort:
Ja, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft ist ein Tarifwechsel möglich. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft ist oft mit Gesundheitsprüfungen verbunden.
Frage:
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Antwort:
Eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht es, den Status in der privaten Krankenversicherung aufrechtzuerhalten, ohne den vollen Beitrag zu zahlen, z.B. während eines Studiums oder Auslandsaufenthalts.